Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 122

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Insgesamt muß man zwei Dinge auseinanderhalten: Es gibt erstens den Kriminalfall Rieger; das ist eine eigene Welt. Es gibt zweitens das österreichische Kreditwesen. Dieses österreichische Kreditwesen ist in Ordnung, ist sauber, ist solide, und darauf können wir stolz sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Böhacker gemeldet. Ich ersuche, mit dem zu berichtigenden Sachverhalt zu beginnen. – Bitte.

16.07

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abgeordneter Nowotny hat behauptet, ich gehöre zum Freundeskreis des Herrn Rieger. (Abg. Mag. Stadler: Er hat dich mit dem Scheibner verwechselt!)  Herr Nowotny! Diese Aussage ist falsch!

Ich berichtige tatsächlich (Abg. Dr. Nowotny: Haben Sie die Anfrage unterzeichnet?):

Hören Sie bitte zu: Ich kenne Herrn Rieger weder persönlich, noch habe ich einmal mit ihm telefoniert oder bin mit ihm in einem Schriftverkehr gestanden. Herr Professor, nehmen Sie das zurück, daß ich zum Freundeskreis des Herrn Rieger gehöre!

Jetzt sieht man, wie seriös Sie recherchiert haben und was Sie – zynisch behauptet – unter "seriös" verbreitet haben. Das ist Unfug! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Da gehören nur Haider und Trattner dazu!)

16.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. Die Uhr ist auf 8 Minuten gestellt. – Bitte. (Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ und den Freiheitlichen.)

16.08

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Anders als Kollege Nowotny begrüßt die Österreichische Volkspartei diese Dringliche Anfrage in der Sache Riegerbank. Das sei einmal ganz klar gesagt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben den politischen und schadensmäßigen Aufklärungsbedarf in unserer Interpellation bereits gestern artikuliert. Wir haben eine Anfrage an Sie, Herr Bundesminister, mit dem wesentlichen Inhalt gerichtet: Kann man der Funktion der Bankenaufsicht noch vertrauen? (Abg. Wabl: Gestern hat es noch ganz anders geklungen! Gestern war es noch ganz anders!)

Zweitens: Wie haben sich die Aufsichtsräte in der Riegerbank in dieser Angelegenheit tatsächlich verhalten, und welche Rolle spielten die mit der Prüfung betrauten Wirtschaftstreuhänder, einerseits im Rahmen des normalen Prüfungsprozesses, aber auch die Kanzlei des ehemaligen Herrn Finanzministers Staribacher, die mit der Sonderprüfung beauftragt war? – Die ÖVP hat rechtzeitig um Aufklärung ersucht, und wir haben das gestern auch in der Debatte über die Einwendung gegen die Tagesordnung zum Ausdruck gebracht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl: Kontrolle ja, aber bei den anderen!)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich heute ergänzen: Die Öffentlichkeit hat nicht nur das volle Recht auf Aufklärung dieser Angelegenheit, so wie Sie, Herr Finanzminister, das zugesagt haben, sondern – das ist ganz wesentlich, Herr Kollege Nowotny; das ist in dieser Sache tatsächlich ganz wesentlich – die Öffentlichkeit hat auch ein Recht auf persönliche Haftung der Verantwortungsträger in dieser Bank und im Prüfungsprozeß. (Beifall bei der ÖVP.) Es sollte auch keine Mühe gescheut werden, die betreffenden Verantwortlichen zur Schadenswiedergutmachung heranzuziehen.

Drittens hat die Öffentlichkeit auch ein Recht auf Änderung der gesetzlichen Grundlagen, wenn man im Prüfungsverfahren, so wie Sie es angedeutet haben, zu dem Schluß kommt, daß in unserer Aufsichtsorganisation, Bankenaufsicht, Wertpapieraufsicht vielleicht nicht die internationale "best practice" verankert ist, und zwar bezüglich dieser sehr heiklen, sensiblen und das Vertrauen der Anleger in unserem Bankenapparat betreffenden Frage. (Beifall bei der ÖVP.)


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