Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 137

Die Frage ist: Wie rasch handeln die Gerichte, und wie rasch agieren eigentlich die Gutachter, die eingesetzt werden, wenn es um die Kunden geht? – Ich sage noch einmal: Es geht wirklich um die Kunden. In dieser Hinsicht ist aber der Bankenaufsicht nichts vorzuwerfen, sondern da sind die Frage der Beratungsgespräche, der Wirtschaftsprüfer und ähnliche Fragen, auch der Versicherungssummen bei Vermögensberatern zu klären, wenn es um die Kunden geht. Das sollte man insbesondere in den Vordergrund rücken!

Neben den Kunden geht es auch um einen funktionierenden Kapitalmarkt in Österreich. Die Frage Beldomo, die Frage Riegerbank, diese Fragen, die wir hier diskutieren – auch die Vertriebsformen, die wir hier öfters kritisiert haben (Abg. Mag. Trattner: Sie sind schon für Gläubigerschutz?), Strukturbetriebe et cetera –, sind wirklich dazu angetan, dem Kapitalmarkt in Österreich zu schaden. (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.) Daher ist der Gläubigerschutzgedanke noch mehr als bisher in den Vordergrund zu rücken. Wir haben das immer getan. Sie haben da fallweise, siehe Mindestversicherungssummen, gebremst. (Beifall bei der SPÖ.)

17.15

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich jetzt Herr Abgeordneter Dr. König zu Wort gemeldet. – Sie haben noch eine Redezeit von 9 Minuten zur Verfügung. – Bitte.

17.15

Abgeordneter Dkfm.DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, das, was man aus der heutigen Debatte als Schlußfolgerung ziehen kann, ist, daß es im wesentlichen um zwei Dinge geht:

Erstens um die Schadensminimierung, Schadensminimierung für den Bankenplatz Wien, international und damit für den gesamten an sich ausgezeichneten österreichischen Bankenapparat.

Zweitens natürlich auch um die Schadensminimierung für die Kleinanleger. Auch diese – das hat Kollege Wurmitzer für die Volkspartei heute schon gesagt – müssen vor Schaden bewahrt werden.

Es geht aber noch um etwas anderes: Es geht um die Frage, ob wir in der Lage und bereit dazu sind, diesmal – es ist ja nicht der erste derartige Bankenkrach; das ist Gott sei Dank nicht so häufig, aber es ist nicht der erste Fall – die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Die richtigen Konsequenzen sind deshalb so wichtig, weil sie Folgewirkungen für die Zukunft haben. Es sollte ja aus dieser Debatte noch herauskommen, daß das Folgewirkungen für die Zukunft hat. Im Mittelpunkt des Interesses steht natürlich folgende Frage, die jetzt in den Medien strittig behandelt wird: Was ist die Verantwortung und die daraus entstehende Haftung der Wirtschaftsprüfer?

Es ist einfach unmöglich, daß der Masseverwalter erklärt, die Buchhaltung sei ein Chaos, und der zuständige Prüfer erklärt, er habe mit der branchenüblichen Sorgfalt geprüft. Ich muß sagen: Hut ab vor dem Präsidenten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, der gesagt hat: Das muß untersucht werden, da muß es ein Disziplinarverfahren geben, da besteht der Verdacht, daß zu salopp geprüft wurde, wenn zwei so grundsätzlich verschiedene Feststellungen getroffen werden.

Wenn man das nämlich nicht macht, dann wird es so weitergehen. Das ist branchenüblich. Dann ist niemand zur Verantwortung zu ziehen. Das gilt natürlich auch für die Sonderprüfung. Es wird nur dann wirklich Folgewirkungen für die Zukunft haben, und zwar positive – mehr Sorgfalt, mehr Wahrnehmung der Verantwortung –, wenn auch Konsequenzen gezogen und Haftungen eingefordert werden. Das auch im Interesse der Schadensminimierung bei den Kleinanlegern.

Der nächste Punkt betrifft die Frage der Aufsichtsräte. Es ist sicher so, daß ein Aufsichtsrat, wenn ihm der Wirtschaftsprüfer in seinem Bericht attestiert, daß alles in Ordnung sei und alles geprüft worden sei, nicht so leicht draufkommen kann, daß dem in Wirklichkeit nicht so ist. Aber es war ja eindeutig, daß zum Zeitpunkt des Rücktrittes des Aufsichtsratspräsidenten


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