ratungsgespräche führen? Wie steht es zum Beispiel mit der Haftung der Beratungsgespräche in der Diskont Bank?
Es gibt ein Flugblatt der Diskont Bank, auf dem – auf der ersten Seite groß gedruckt! – folgendes zu lesen ist: Ab sofort kann direkt bei der Diskont Bank exklusiv eine österreichische Bankenanleihe – von der Riegerbank ist überhaupt nicht die Rede – erworben werden, die wieder die höchsten Zinsen bietet. Die Rendite liegt bei 7,5 Prozent pro Jahr, und die Laufzeit des Papiers beträgt genau vier Jahre. Damit wird diese Anleihe um ein Drittel besser als andere mit vergleichbarer Laufzeit verzinst. Ein echter Renditenhit! – Zitatende.
Von Risiko ist in diesem Flugblatt – es ist kein Prospekt – weit und breit keine Rede. (Zwischenruf des Abg. Mag. Firlinger.) Wir haben in der Niederösterreichischen Arbeiterkammer derzeit 200 Anleger, die sehr genau und detailliert schildern, wie diese Beratungsgespräche ablaufen. Diese haben allesamt nicht den Eindruck, daß sie über das Risiko ausreichend informiert wurden. Wenn es also, Kollege Gaugg, um die Kunden geht, dann ist zunächst einmal die Frage zu stellen: Wie läuft das bei den Beratungsgesprächen der Banken – in diesem Fall der Diskont Bank –, und wie weit gibt es hier Schadenersatzansprüche? – Wir werden innerhalb der Niederösterreichischen Arbeiterkammer sehr genau prüfen, inwieweit wir in diesem Punkt nicht einen Musterprozeß führen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das ist auch eine Bank!) Zweiter Punkt: Wie ist es – in diesem Fall weniger, aber in vielen anderen Fällen – mit den Vermögensberatern, mit der Haftung der Vermögensberater, mit der Mindestversicherungssumme? Ich kann mich noch daran erinnern, daß wir im Ausschuß und auch hier im Plenum, Kollege Firlinger, in einen Disput geraten sind, weil Ihnen die Mindesthaftung zu hoch erschienen ist. (Abg. Mag. Firlinger: Das verwechseln Sie! Da haben Sie nicht aufgepaßt!) Ich weiß nicht, ob Sie das jetzt auch noch so meinen oder nicht. – Ich habe nur sehr wenig Redezeit.
Nächster Punkt: Wirtschaftsprüfer. Es gibt bei der Riegerbank einen Wirtschaftsprüfer, der ohnehin massiv kritisiert wird. Es ist aber wichtig, festzuhalten, daß dieser Wirtschaftsprüfer auch schon im Fall Beldomo die Bilanz geprüft hat. Beldomo ist eine Aktiengesellschaft, die Aktien verkauft hat, und kein Mensch weiß, wozu genau dieses Geld verwendet wurde. Einige führende Köpfe der Beldomo AG waren in Untersuchungshaft. Es sind noch immer Strafverfahren anhängig – genauer gesagt, eine Voruntersuchung. Derselbe Wirtschaftsprüfer, der Beldomo geprüft hat, hat auch die Riegerbank geprüft.
Meine Frage: Wie oft kann man sich irren? Kann man sich einmal, zweimal, dreimal irren? Wie ist das mit dem Schadenersatz der Wirtschaftsprüfer? Führt nicht die Kammer der Wirtschaftstreuhänder momentan ein Disziplinarverfahren beziehungsweise ein Prüfverfahren durch, das eigentlich auch schon im Fall Beldomo, der nicht diese Schlagzeilen hatte, durchgeführt werden hätte müssen? – Das ist eine weitere wichtige Frage, wenn es um die Kunden geht.
Dr. Staribacher war nicht Wirtschaftsprüfer der Riegerbank. Er hat die Bilanz der Riegerbank überhaupt nicht testiert, sondern seine Aufgabe war es ... (Abg. Dr. Graf: Er war "erfolgreicher" Finanzminister!) – Nein. Die Bilanz hat er nicht testiert, sondern er hatte den Vermögensstatus aufzustellen. Es war völlig klar, daß da nicht vom Beleg weg, sondern von der testierten Bilanz weg zu prüfen war. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei den Freiheitlichen.) Daher ist die Frage: Wer hat die Bilanz testiert? – Das war jener vorher zitierte Wirtschaftsprüfer Dkfm. Türke. (Abg. Dr. Graf: Wieviel hat er für das Gutachten kassiert?)
Ein weiterer Punkt, den ich unbedingt noch ausführen will, ist die Frage der Gutachter in Strafverfahren. Es dauert oft Jahre, bis ein wirkliches Gutachten erstellt ist, Strafverfahren abgeschlossen und danach die zivilen Verfahren angehängt und abgeschlossen werden können.
In diesem Zusammenhang komme ich noch einmal auf Beldomo zurück. Es hat von unserer Seite auch eine Anzeige gegeben, und es kam zur Einleitung eines Strafverfahrens, und zwar im August 1996, also vor mehr als zwei Jahren. Der Gutachter ist jetzt ausgetauscht und durch einen anderen ersetzt worden, der nun wieder den Fall Beldomo aufarbeitet. Wir haben die große Sorge, daß viele Menschen, die dort Aktien gekauft haben, um ihre Schadenersatzansprüche wegen Verjährung umfallen werden, weil eben dieses Strafverfahren so lange dauert.