Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 30

Sie haben sie nicht hineinreklamiert! (Abg. Dr. Fekter: Wenn wir die Gewalt nicht erwähnt hätten, wäre sie nicht vorgekommen!) Wir haben das alles schon längst releviert. Hätten Sie in den Arbeitsgruppen mitgetan, dann hätten Sie eine Ahnung gehabt, was Sache ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben dann im nachhinein etwas zum Thema gemacht, auf das Sie nur aufgesprungen sind. Es stimmt schon, Sie sind die erste gewesen, die eine Pressemeldung darüber abgegeben hat. Aber das ist immer der einfachste Weg: Nichts arbeiten (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer) und dann eine mediale Präsenz vortäuschen. Das ist Ihr Weg! Sonst war nichts da. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte aber etwas zum Unterhaltsanspruch sagen, weil das, was Kollegin Bures gesagt hat, natürlich nicht im Raum stehen bleiben darf. Die Einführung eines Unterhaltsanspruches für schuldig geschiedene Ehegatten, wie dies geplant ist, noch dazu in einem betragsmäßig über dem Existenzminimum liegenden Lebensbedarfsausmaß ist nicht nur systemwidrig, sondern auch ein Bruch der Rechtsordnung.

Herr Minister! Sie haben selbst gesagt, eine Norm muß von der Akzeptanz der Bevölkerung getragen werden. Gerade ein derartiges Ansinnen – das kann ich Ihnen sagen – wird zu 80 Prozent von der österreichischen Bevölkerung nicht getragen: daß ein schuldig geschiedener Ehegatte plötzlich Unterhaltsansprüche stellen kann! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Minister! Ich erinnere daran, daß unsere Rechtsordnung davon ausgeht, daß Verträge einzuhalten sind oder einvernehmlich aufzulösen und abzuändern sind. Wenn ein Vertrag einseitig verletzt wird, dann kann der Verletzte verlangen, daß er vom Vertragsbrecher so gestellt wird, als ob der Vertrag eingehalten worden wäre. Dies begründet letztlich auch im Eherecht den Anspruch auf Unterhalt für unschuldig geschiedene Ehegatten. Diesen soll nämlich ein Unterhalt in jener Höhe zukommen, wie sie ihn bei Aufrechterhaltung der Ehe gehabt hätten. Ein derartiges Abgehen vom Verschuldensprinzip im Unterhaltsbereich wäre auch ein Bruch im Rechtsbewußtsein der Bürger.

Ich glaube, die Bedeutung dessen, was da alles auf uns zukommt, wenn dies Gesetz werden würde, ist noch gar nicht ausgegoren. So würde es etwa auch Unterhaltsansprüche von bereits geschiedenen Ehen provozieren, denn es ist ja keine Regelung für bisher geschiedene Ehen vorgesehen. Ich warne wirklich davor, eine diesbezügliche Prozeßflut im Unterhaltsbereich hervorzurufen.

Auch die Aufteilungsansprüche auf sämtliche Investitionen und Aufwendungen im Unternehmensbereich auszudehnen, halte ich wirklich für nicht sinnvoll, weil die Anspruchsgrundlage ja laut dem Entwurf der Investitionseinsatz und der Aufwand sein soll, der getätigt wurde, unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg dieser Investition. Das Unternehmen könnte theoretisch trotz dieser Investition schon in Konkurs sein, sie würde aber bei der Aufteilung trotzdem herangezogen. Das kann nicht so sein! Der Eigenkapitaleinsatz kann nicht im Ehescheidungsverfahren nachträglich zum Bumerang werden. Dagegen werden wir uns immer aussprechen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es kann nicht so sein, daß im Falle eines Rosenkrieges die Vernichtung eines Unternehmens droht und damit nicht nur der Unternehmer, sondern unter Umständen auch Arbeitsplätze vernichtet werden. Dagegen werden wir ... (Zwischenbemerkung des Bundesministers Dr. Michalek.) Herr Minister! Sie haben es etwas entschärft, aber nicht in dieser Form. Es steht nach wie vor drinnen. Ich bitte Sie, sich Ihren eigenen Entwurf durchzulesen. Ich glaube, Eigentumsrechte muß man letztendlich auch garantieren.

Lassen Sie mich noch einen Satz zur Mediation anmerken. Herr Minister, ich glaube, bei der Mediation ist es dringend notwendig, daß wir ein Berufsbildgesetz haben, ansonsten droht uns gerade in diesem Bereich eine Flut von Winkelschreiberei. (Bundesminister Dr. Michalek: Ja, ...!) Das kann durchaus vorkommen. Ich halte Sie daher wirklich an, diesbezüglich einmal ein entsprechendes Berufsbild zu erarbeiten und diesem Haus zuzuführen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

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