Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 34

Es geht uns Sozialdemokraten darum, einen Stillstand zu vermeiden. Wir wollen aus guten Gründen abwenden, daß es zu einem Stillstand kommt, denn wir haben in dieser Gesetzgebungsperiode noch zu wichtige Aufgaben und Projekte vor uns, alles Dinge, die im Interesse der Menschen Österreichs erledigt werden sollten.

Ich möchte mich den Ausführungen des Herrn Justizministers Michalek anschließen, der dargelegt hat, was alles im Justizbereich in dieser Gesetzgebungsperiode bereits geleistet wurde. – Meine Damen und Herren! Das kann sich sehen lassen, auch wenn nach Ansicht meiner Fraktion manche Schritte zu kurz geraten sind. Dennoch: Es kann sich das Gesamtpaket, das bisher erarbeitet wurde, wirklich sehen lassen. Dieser Bogen reicht vom Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie, in dem eindeutig wesentliche Verbesserungen für Frauen und Kinder erreicht wurden, bis etwa zum Strafrechtsänderungsgesetz 1996. Wir haben weiters Instrumente zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität geschaffen; Bestimmungen zum Schutz von Kindern wurden im Strafrechtsänderungsgesetz 1998 beschlossen. Und dieser Bogen spannt sich auch von einem europaweit einzigartigen Atomhaftungsgesetz 1999 bis zu einer Änderung des Mietrechtes; im Wirtschaftsrecht vom Übernahme- bis zum Insolvenzrechtsgesetz und zur Strafvollzugsnovelle 1996. Erwähnt werden soll in diesem Zusammenhang auch ein EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz. Die Regierungskoalition hat also ganz wichtige Gesetzespakete im Bereich Justiz unter Dach und Fach gebracht; das möchte ich auch hier eindeutig festhalten.

Meine Damen und Herren! Ab dem Sommer heurigen Jahres ist aber sozusagen etwas Sand in das Getriebe gekommen. Von mancher Seite hat es geheißen, daß uns durch den EU-Vorsitz nur schwer etwas gelingen beziehungsweise daß durch einen bevorstehende Wahlkampf nichts weitergehen werde. – Solchen Vermutungen ist meine Fraktion von Anfang an entgegengetreten.

Meine Damen und Herren! Die Zeit bis zu den nächsten Wahlen muß bestmöglich genützt werden. Die Bürgerinnen und Bürger in Österreich haben einen Anspruch darauf, daß wir konstruktiv weiterarbeiten. Das bedeutet auch, Frau Kollegin Fekter, daß wir konstruktiv diesen Sand aus dem Getriebe entfernen sollten. (Abg. Dr. Fekter: Da ist keiner drinnen!) Dazu gehört sicherlich auch, daß die ÖVP ihre Blockadepolitik hinsichtlich Familien- und Scheidungsreform, die wirklich nur schwer nachzuvollziehen ist, aufgibt. – Ich habe allerdings mit gewisser Zufriedenheit gehört, daß sich zumindest Kollegin Fekter weiterbewegt, und ich hoffe, daß sich ihre Fraktion mitbewegen wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Das habe ich schon gesagt ...!)

Folgendes müssen Sie uns aber schon erklären: Die interministerielle Arbeitsgruppe hat in zwei- bis dreijähriger Arbeit einen Entwurf ausgearbeitet, ohne daß man Ihre Beteiligung daran hätte verzeichnen können. Nachdem dann der Vorschlag vorlag, wurde plötzlich Einspruch erhoben. (Abg. Dr. Fekter: Aber es gab noch keinen Gesetzentwurf! Dazu ist ein Begutachtungsverfahren einfach da!) Ich glaube, daß das nicht langfristig genug vorbereitet war. Die Ressourcen einer Arbeitsgruppe, die ihre Arbeit gewissenhaft macht, werden eigentlich verschwendet, wenn erst nachträglich diskutiert wird. Ich möchte aber schon auch darauf hinweisen, daß diese Arbeitsgruppe vornehmlich von konservativen Experten dominiert und daß die sozialdemokratische Fraktion keinesfalls restlos von diesem Entwurf begeistert war.

Ich appelliere an unseren Koalitionspartner ÖVP, nicht päpstlicher sein zu wollen als der Papst, was natürlich bei Johannes Paul etwas schwierig sein wird. Ich möchte, daß Sie sich ein Beispiel an der österreichischen Bischofskonferenz nehmen. Sie sollten daher nicht von angeblich "traditionellen Werten" ausgehen und nicht Bestimmungen wie die absoluten Scheidungsgründe verteidigen, wenn gleichzeitig die neuen geplanten Bestimmungen, zum Beispiel Ehebruch oder Verweigerung der Nachkommenschaft betreffend, von der österreichischen Bischofskonferenz vom sakramentalen Standpunkt aus ausdrücklich begrüßt werden. Das wäre doch eigenartig! (Abg. Dr. Graf: Aber im kirchlichen Eherecht schaut es anders aus!)

Eine Bemerkung noch zur strittigen Frage des verschuldensunabhängigen Unterhaltes: Dieser soll wirklich nur in ausgesprochen schweren Härtefällen, unter eng beschränkten Voraussetzungen und auch nur befristet gewährt werden, um soziale Benachteiligungen zu überwinden. Das


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