Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 58

Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen und auch dafür danken, daß auch private Organisationen, wie zum Beispiel der Weiße Ring, sehr wertvolle Hilfe für die Opfer leisten, sehr schnell helfen und sehr gut informieren. Und ich möchte auch auf die Aussage des Weißen Ringes eingehen – ich glaube, Kollege Kier hat das auch schon angesprochen –, wonach in Österreich bei Geldstrafen der Staat Österreich der erste Gläubiger und das Opfer erst der zweite Gläubiger ist. Also der Staat bekommt bei Geldstrafen zuerst sein Geld, bevor das Opfer entschädigt wird. Ich glaube, auch in diesem Zusammenhang wäre durch das Schmerzensgeld etwas zu verbessern.

Ich wünsche mir, daß wir als Regierungspartner in nächster Zeit, also noch vor der nächsten Wahl, gemeinsam hinsichtlich des Schmerzensgeldes, das nicht nur eine Forderung der ÖVP, sondern vor allem eine der Opfer ist, zu einer Lösung kommen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

12.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Novellierung des Verbrechensopfergesetzes ist ja schon einiges gesagt worden. Ich kann auch durchaus beim Kollegen Guggenberger anschließen, der gemeint hat, man sollte diese Novelle nicht – so wie geschehen – zum Lizitieren benutzen. Ich habe das hoffentlich richtig verstanden, Kollege Guggenberger, und du hast nicht mich gemeint, hoffe ich. (Abg. Mag. Guggenberger: Nein, dich habe ich nicht gemeint!) Das möchte ich doch auch ausdrücklich feststellen, denn so großartig, wie das Gesetz beschrieben wurde – und es ist zweifellos ein Fortschritt –, ist es in seiner finanziellen Dimension auch wieder nicht. Wir sprechen über 3 Millionen Schilling, die sinnvollerweise für Verbrechensopfer zur Verfügung gestellt werden. Also lassen wir die Kirche wieder etwas im Dorf!

Es wäre notwendig – und da bin ich beim Kollegen Kier – und auch sinnvoll – und ich hoffe, auch da wird mir Kollege Guggenberger noch durch Nicken seine Zustimmung signalisieren –, daß jene Verbesserungen, die wir jetzt hier für Verbrechensopfer beschließen werden, sehr bald zum Anlaß genommen werden, um endlich einmal diesen Gesamtvertrag zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und den Psychotherapeuten anzugehen und diesbezüglich zu einer Lösung zu kommen, die nicht nur für Verbrechensopfer akzeptable Bedingungen schafft, sondern auch für alle anderen Kranken, die einer Therapie bedürfen. Und ich wiederhole schon: Dessen wir uns jetzt so berühmen im Zusammenhang mit den Verbrechensopfern, das haben wir ja schon auf die Wege geschickt, und es liegt eigentlich irgendwo zwischen und an diesen Institutionen, daß es bis jetzt noch immer nicht zu einer akzeptablen, auch gesundheitspolitisch akzeptablen Regelung gekommen ist, die das Verhältnis zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Kranken annehmbar macht.

Unser Antrag, den wir in diesem Zusammenhang ja auch schon im Ausschuß eingebracht haben, sähe ja nichts anderes vor, als diese Gelegenheit zu nützen, um – Punkt eins – einen Vertrag abzuschließen, weil das auch bei den Kosten für die Verbrechensopfer durchaus eine Rolle spielen kann, denn da kann man ja besser verhandeln, Kollege Guggenberger, wenn man alles miteinander machen kann.

Punkt zwei: Unser Antrag sieht nichts anderes vor, als daß für die Kinder eine Ausnahme von diesem dreifachen Kostenersatz gemacht wird, eine Ausnahme insofern, als Kinder als Verbrechensopfer gerade deswegen, weil die Schädiger oftmals nicht Fremde sind, sondern im Familienverband leben, eine besonders heikle und sensible Situation vorfinden. Erstens sind sie aus finanziellen Gründen darauf angewiesen, daß ihnen die Eltern den Zugang zur Therapie ermöglichen, wenn noch Kosten auftreten. Sie sind zweitens auch aus psychischer Abhängigkeit weitgehend nach wie vor auf die Zustimmung der Eltern angewiesen, das schlägt sich dann natürlich wieder mit den finanziellen Überlegungen, und drittens – da, denke ich, bräuchte ich eigentlich nur den Satz vorzulesen, der sich in der Stellungnahme der Kinderfreunde wiederfindet, aber ich habe ihn jetzt nicht mit –: Diesen Verbrechensopfern ist ein Selbstbehalt prinzipiell nicht zumutbar. Und dazu stehe ich auch. Denn alle Gründe, die bei Therapien für Selbstbehalt sprechen –


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