bekommen haben, etwas zur Kenntnis zu bringen. Es waren alle Stellungnahmen positiv, alle Begutachtungsstellen haben es sehr begrüßt, daß diese Maßnahmen nun beschlossen werden sollen, aber ich darf doch die Stellungnahme des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie zitieren, weil ich glaube, daß hier in sehr umfangreicher Form eine klare Positionierung erfolgt ist. Ich erlaube mir also, aus dieser Stellungnahme zu zitieren:
"Die vorliegende Novellierung des Verbrechensopfergesetzes ist eine gute Tat und ermöglicht schwer traumatisierten Opfern, eine finanzielle Unterstützung für notwendige Psychotherapien zu erhalten.
Dies ist umso notwendiger, als vielfach Opfer gerade durch die Traumatisierung, die sie erlitten haben, für eine gewisse Zeit arbeitsunfähig oder behindert sind. Nachweislich – und dies ist der zweite positive Aspekt dieser Novelle – ist die Psychotherapie in der Lage, bei sogenannten posttraumatischen Störungen Besserung und Heilung zu erzielen. Oft schwere psychische Symptome werden nun als Ausdruck der erlittenen seelischen Verletzung erkannt.
Es ist darauf hinzuweisen, daß in der Regel eher kurzfristige psychotherapeutische Interventionen notwendig sind, sodaß die Kosten entsprechend realistisch kalkulierbar sind.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie diese Gesetzesnovelle vollinhaltlich unterstützt." – Ende des Zitats.
Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, hier kommt sehr klar von den Experten, die primär mit den Betroffenen zu tun haben, zum Ausdruck, wie umfassend und qualitativ gut dieses Gesetz in seiner Weiterentwicklung ist.
Erlauben Sie mir, auch etwas zu der Bemerkung des Herrn Abgeordneten Kier zu sagen, der gemeint hat, wir hätten nun zwei Kategorien von Patienten oder Patientinnen in der Betreuung der Krankenversicherung. Also ich glaube, daß es nur zu richtig ist – und ich stehe dazu –, daß wir Verbrechensopfern auch in der Krankenbetreuung eine stärkere Zuwendung geben, als wir dies quasi bei normalen Patienten tun, und ich finde es daher richtig, daß wir auch im Verbrechensopfergesetz einen besonderen Schutz für Opfer verankert haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Erlauben Sie mir, sehr geschätzte Damen und Herren, weil auch in Ihren Beiträgen auf die Frage des Schmerzensgeldes und der Schadenersatzansprüche eingegangen wurde und das auch Gegenstand von Gesprächen im Sozialausschuß gewesen ist, folgende Bemerkung: Ich weiß, daß es sehr schwierig ist, gerade wenn man von Opfern, von Verbrechensopfern, insbesondere von Kindern, redet, sachlich, rechtlich und auch juristisch zu argumentieren, aber ich denke, es ist gerade die Aufgabe der Damen und Herren Abgeordneten, die Aufgabe des Hohen Hauses, hier tatsächlich eine sachlich und rechtssystematisch richtige Diskussion zu führen.
Erlauben Sie mir daher, in meiner Positionierung zu den Überlegungen der Damen und Herren der ÖVP zu sagen, daß dieser Vorschlag – der aus meiner Sicht nicht sehr ausgegoren gewesen ist und das Thema auch nur sehr punktuell angesprochen hat – vorgesehen hat, daß in der Sozialpolitik Schadenersatzansprüche durch den Staat erfüllt werden sollen. Die Leistung von Schmerzensgeld im Sozialrecht würde die geltende Rechtsordnung auf den Kopf stellen und ein Präjudiz schaffen, dessen Folgen noch nicht abschätzbar sind. (Abg. Gaugg: Vorfinanzieren!)
Wenn wir diese Forderung konsequent weiterdenken, müßte der Staat letztlich, sehr geschätzter Herr Abgeordneter, in einer Unzahl von unterschiedlichen Fällen Schmerzensgeld bezahlen. (Abg. Gaugg: Wieso denn, Frau Minister?) Es ist derzeit weder ein Vorschlag noch eine Grundlage in Beratung, die eine Abgrenzung, eine Definition oder auch die Frage der Finanzierung behandeln würden.
Ich glaube daher, daß im Ausschuß zu Recht dahin gehend diskutiert wurde, daß über diese Fragen prioritär im Justizausschuß zu diskutieren ist und nicht der Sozialausschuß das zustän