Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 61

Mein Verdacht ist: Die Unfallversicherungsanstalt wird von sich aus auch nicht sehr viel Interesse haben, diese Qualität in einem ausreichenden Ausmaß sicherzustellen, denn das ist ja eine Kostenfrage. Die Kosten werden durch die Unfallversicherung und durch die Beiträge der Arbeitgeber bezahlt, und bisher mußte ich leider auf Arbeitgeberseite den Umstand vermissen, daß der Arbeitnehmerschutz, der Gesundheitsschutz in den Betrieben diese selbst hinsichtlich der Kosten entlastet. Und das ist das große Problem. Es war eine falsche Antwort, die Sie in diesem Bereich gegeben haben.

Abschließend eine Bemerkung zum Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Ich kann vieles von dem, was Kollege Kier dazu gesagt hat, verstehen. Es ist etwas zu bürokratisch, aber diese Ängste, daß wir durch dieses Gesetz, durch diesen Versuch einer bürokratischen Regelung – und alles, was bestehende Regelungen zu vernetzen, zu koordinieren versucht, ist natürlich Bürokratie – einen neuen Schub in bezug auf die Schwarzarbeit auslösen würden, kann ich nicht teilen. Meine Bedenken liegen eher darin, daß ich mir schwertue, mir die Person vorzustellen, die dieses Amt eines Koordinators übernimmt.

Das müßte eine gutbezahlte Person sein, denn dieser Koordinator hat sehr viele Aufgaben und Verantwortungen übertragen bekommen, die in der Vergangenheit eigentlich direkter und unmittelbarer auf Arbeitgeberseite zu finden gewesen sind. Das heißt, eigentlich müßte man aus Arbeitnehmersicht – das wird Kollege Nürnberger sicher machen – jeden Bauarbeitenkoordinator davor warnen, diesen Beruf zu ergreifen, weil sehr viel Verantwortung damit verbunden ist. Aber vielleicht gelingt es der Gewerkschaft in diesem Fall, auch eine ausgezeichnete kollektivvertragliche Regelung für die Bauarbeitenkoordinatoren zu finden, die sicherstellt, daß die Personen diese immense Verantwortung, die sie da übertragen erhalten, auch entsprechend finanziell abgegolten bekommen.

Ich würde mir nicht wünschen, ein derartiger Bauarbeitenkoordinator auf einer Großbaustelle zu sein, denn die Verantwortung, die er mit diesem Gesetz erhält, ist schon sehr groß und stellt eigentlich eine zu große Entlastung für die zahlreichen ungeklärten Verantwortungen – gerade auf Großbaustellen – für die Arbeitgeberseite dar. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Öllinger verlesen hat, ist geschäftsordnungsgemäß überreicht worden, ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Es hat sich jetzt Frau Bundesministerin Hostasch zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.35

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, aus meiner Sicht zu diesen drei Gesetzesvorhaben einige Bemerkungen zu machen.

Es ist das Verbrechensopfergesetz in Diskussion, und ich glaube, es ist wichtig, einmal darauf zu verweisen, daß Österreich das erste europäische Land gewesen ist, das 1972 ein Verbrechensopfergesetz beschlossen und damit eigentlich eine europäische Pioniertat geleistet hat. Ich denke, es ist auch wichtig, einmal auf eine derartige Initiative Österreichs zu verweisen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Abgeordnete Gatterer ist bereits auf die Leistungen aus diesem Verbrechensopfergesetz eingegangen, und ich möchte diese daher nicht wiederholen, aber betonen – das war ja die Motivation des Hohen Hauses bei der Entschließung im Februar heurigen Jahres und auch meine –, daß es gelungen ist, eine Weiterentwicklung und Verbesserung des Verbrechensopfergesetzes zustande zu bringen. Ich bin daher sehr froh, daß wir heute im Hohen Haus die Chance haben, dieses Gesetz auch zu verabschieden.

Es wurde auf die Inhalte und die Verbesserungen durch Ihre Debattenbeiträge schon eingegangen, und ich möchte mir daher nur erlauben, aus den Stellungnahmen, die wir zu diesem Gesetz


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