Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 78

nungspunkt 2, dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, kann ich der Frau Ministerin in einem Punkt sicherlich recht geben, nämlich daß die Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer notwendig und unbestritten sind. Die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sind teilweise in Ordnung, erfordern aber aus unserer Sicht auch sehr viel Bürokratie. Eine Vernachlässigung dieser Maßnahmen würde aber für Österreich sicherlich großen Schaden bedeuten.

Aber, Frau Bundesministerin, ich glaube, Sie irren, wenn Sie meinen, daß dieses Bundesgesetz ein großer Wurf ist. Denn in der Frage der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Arbeitnehmer ist die Umsetzung sicherlich nicht so gelungen, wie wir Freiheitliche uns das vorgestellt haben. Wir legen besonderes Augenmerk auf die arbeits- und sicherheitsmedizinische Betreuung von Arbeitnehmern in Klein- und Mittelbetrieben, denn genau das wurde nach unserem Dafürhalten immer vernachlässigt. In dieser Regierungsvorlage ist nun wohl eine flächendeckende Umsetzung dieser Forderungen vorgesehen, aber zu unakzeptablen Bedingungen. Arbeitsstätten, Klein- und Mittelbetriebe mit bis zu 50 Arbeitnehmern können hiefür entweder kostenlos ein Präventionszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Anspruch nehmen oder selbst Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner verpflichten.

Frau Bundesministerin! Sie sprechen in Ihrer APA-Aussendung vom 5. November dieses Jahres von flexiblen und unbürokratischen Betreuungsmodellen für die Klein- und Mittelbetriebe. Sie bedenken dabei nicht, welchen Zeitverlust es sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer auf dem Lande, also in der sogenannten Provinz, bedeutet, die weit entfernten Präventionszentren aufzusuchen. Da ist meiner Meinung nach das Haar in der Suppe. Die arbeitsmedizinische Betreuung der Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sollte nicht über die Einrichtungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt erfolgen, sondern von den niedergelassenen Arbeitsmedizinern nach der Wahl des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Zur Entlastung der ohnehin bereits schwer belasteten Klein- und Mittelbetriebe müßten die Kosten dafür auf jeden Fall zur Gänze von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt getragen werden. Wenn in den Betrieben keine Räume dafür zur Verfügung stehen, sollte die Untersuchung der Arbeitnehmer auch in der Ordination des Arztes stattfinden können.

Vernünftig finde ich den Entschließungsantrag des Kollegen Peter, der dem Gefährdungspotential bei der Bemessung der Einsatzzeit für die medizinischen und sicherheitstechnischen Dienste eine Hauptrolle beimißt. Nach unseren Vorstellungen sollte das Gefährdungspotential branchenspezifisch festgelegt werden.

Ein weiterer Punkt ist für uns Freiheitliche wichtig: Für die Betriebe mit mindergefährlichen Arbeitsprozessen könnten eine deutliche Reduzierung der Mindesteinsatzzeit im sicherheitstechnischen und im arbeitsmedizinischen Bereich und damit eine Kostensenkung im Austausch mit einer völligen Kostenentlastung für die Klein- und Mittelbetriebe erreicht werden.

Geschätzte Damen und Herren! Zusammenfassend bezeichne ich die vorliegende Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz als zu zentralistisch, für die Arbeitnehmer in Klein- und Mittelbetrieben wirkt sie sich schlechter aus als für jene in den Großbetrieben, und für die Betriebe insgesamt ist sie zu teuer, wenn nicht die Leistungen wirklich nur von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt in Anspruch genommen werden. Daher werden wir Freiheitliche diesem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz keine Zustimmung geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.50

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Seidinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.50

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Auf Debattenbeiträge des Liberalen Forums oder der Grünen einzugehen ist leider nicht möglich. Es ist niemand hier anwesend. Zum letzten Debattenredner, zum Herrn Abgeordneten Blünegger, muß ich noch sagen ... (Abg. Smolle: Nicht böse sein, einer ist da! Ich bin nicht der Herr Niemand! – Abg. Marizzi: Bei dir, Smolle, weiß man nie, bei welcher Partei


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