Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 79

du gerade bist!) – Herr Smolle! Es war niemand da in dem Augenblick, wo ich das festgestellt habe, und bei dieser Feststellung bleibe ich.

Herr Blünegger! Wir haben nicht erwartet, daß Sie diesem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zustimmen. Das kann ja schon aus oppositionellen Gründen nicht sein. Es ist mir auch bewußt, daß die Ziele dieser Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz hoch gesteckt sind. Es geht dabei um die Umsetzung der EU-Arbeitsschutzrichtlinie durch systematische Beratung beziehungsweise um Betreuung. Es geht weiters darum, die Zahl der Arbeitsunfälle zu senken, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu minimieren, sodaß menschliches Leid vielfach verringert und auch die volkswirtschaftlichen Unfallfolgekosten im Gesundheitswesen und in der Sozialversicherung minimiert werden können.

Es geht aber auch darum, die Betriebe bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit wirksam zu unterstützen, sodaß durch die Vermeidung von Betriebsstörungen aufgrund unfallbedingter Krankenstände auch die Lohnnebenkosten gesenkt und damit die Produktivität erhöht werden kann. Es ist uns allen klar, daß diese Ziele nur durch ein maßgeschneidertes Betreuungsangebot erreicht werden können, und daher begrüßen wir diese Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.

Inhaltlich und sachlich eng damit verbunden ist das ebenfalls auf der heutigen Tagesordnung stehende neue Bauarbeitenkoordinationsgesetz. Mit diesem Gesetz wird ebenfalls eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt, die für den Arbeitnehmerschutz auf Baustellen besonders wichtig ist. Denn künftig muß, wenn auf einer Baustelle Arbeitnehmer verschiedener Unternehmungen beschäftigt sind, der Bauherr Koordinatoren für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz bestellen. Die Baubranche ist ja dafür bekannt, daß die Unfallhäufigkeit besonders hoch ist, und das Risiko, einen tödlichen Unfall zu erleiden, ist in diesem Bereich sogar doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige.

Bei mehr als einem Drittel dieser Unfälle liegen laut einer EU-weiten Untersuchung die Ursachen in Planungsfehlern. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz sieht nun vor, daß auf Baustellen, auf denen Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen beschäftigt sind, bereits in der Planungsphase ein Planungskoordinator bestellt wird, der schon vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten jene Maßnahmen aufeinander abstimmt, die für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer der verschiedenen Unternehmen notwendig sind. Für bestimmte Baustellen, nämlich größere und besonders gefährliche, muß im voraus auch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für alle auf der Baustelle anfallenden Arbeiten erstellt werden.

Ich halte das für einen wesentlichen Fortschritt, denn auch in der Ausführungsphase, also während der eigentlichen Bauarbeiten, hat ein Koordinator die Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmungen zu organisieren und dafür zu sorgen, daß die verschiedenen Arbeitgeber den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anwenden. Die einzelnen Arbeitgeber werden aber dadurch nicht von ihrer Pflicht zur Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen befreit.

Ich persönlich erwarte mir von diesem neuen Koordinationsgesetz und den darin verankerten Pflichten, daß jene Gefahrenpotentiale minimiert werden, die durch das unkoordinierte Nebeneinander und Nacheinander von verschiedenen Baufirmen auf ein und derselben Baustelle entstehen können, und damit auch die Zahl der Unfälle in der Baubranche reduziert werden kann.

Aber – und das soll nicht übersehen werden – auch für die Unternehmen sind verschiedene Verbesserungen zu erwarten. Meiner Ansicht nach ist das Bauarbeitenkoordinationsgesetz nicht nur ein wirksames Instrument, um die Sicherheit auf Baustellen zu erhöhen, sondern zeigt auch eindeutig, daß sich Arbeitnehmerschutz auf jeden Fall rechnet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Frau Dr. Povysil. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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