Ich erinnere mich noch sehr, sehr gut daran, wie beispielsweise Herr Abgeordneter Ofner, Frau Abgeordnete Fekter, Herr Abgeordneter Fuhrmann und viele andere gemeinsam darum gerungen haben, den ursprünglich vorgelegten Entwurf so zu adaptieren, daß er zumindest von der Mehrheit dieses Hauses unterstützt wird. (Abg. Dr. Ofner: Aber, Herr Minister, nur mit ganz bescheidenem Erfolg! Bedauerlicherweise!)
Ich darf dazu sagen, daß es in diesem Zusammenhang eine Reihe von Veränderungen gegeben hat, die mir sehr wichtig erscheinen. Zwei davon möchte ich herausstreichen.
Erstens: Wir haben die Stelle eines begleitenden Rechtsschutzbeauftragten eingeführt, der die Aufgabe hat, dann, wenn solche Ermittlungsmethoden angewendet werden, neben der rechtsstaatlichen Kontrolle eine zusätzliche Kontrolle durchzuführen.
Und zweitens – das erscheint mir als noch viel wichtiger –: Wir haben dieses Gesetz befristet, nämlich bis zum Jahre 2001, und es muß daher dann über eine Verlängerung dieses Gesetzes hier in diesem Haus wieder diskutiert werden. (Abg. Dr. Ofner: Das haben aber die Kritiker nicht gewollt! Das ist Kosmetik!)
Ich meine daher, der Vorwurf, daß dieses Gesetz nicht ausführlich diskutiert worden wäre, stimmt in keiner Weise.
Ich sehe auch nicht die Bedenken, die im Zusammenhang mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz geäußert wurden, denn ich meine, daß es entscheidend und wichtig ist, daß um jedes Gesetz und um jede Formulierung gerungen wird. Ich erhebe nicht den Anspruch auf Alleinvertretung der Wahrheit und des Rechtes (Zwischenruf des Abg. Wabl), sondern ich bin der Ansicht, daß es notwendig und wichtig ist, daß wir gemeinsam über alles diskutieren. Deshalb haben wir auch sehr ausführlich diskutiert im Rahmen der Begutachtung, deshalb wurde im Ministerrat ein Entwurf für die Novelle vorgelegt, und dieser kommt jetzt in das parlamentarische Verfahren. Im Rahmen dieses parlamentarischen Verfahrens haben wir alle, haben vor allem Sie, Herr Abgeordneter Van der Bellen, Gelegenheit, die unterschiedlichen Meinungen, die ich nicht vom Tisch wischen möchte, sondern mit denen ich mich sehr gerne auseinandersetzen möchte, zu diskutieren und in der einen oder anderen Weise unter Umständen Veränderungen durchzuführen.
Ich kann zumindest für mich in Anspruch nehmen – auch wenn das von mancher Seite als Schwäche ausgelegt wird –, daß all die Gesetzesvorlagen, die von unserer Seite, von seiten des Innenministeriums, in der Zeit, in der ich dafür verantwortlich bin, vorgelegt wurden, sehr ausführlich diskutiert wurden und ich immer bereit war, auf die Vorschläge, auf die Kritik der Opposition einzugehen und auch entsprechende Veränderungen einzuleiten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Ich sehe nicht ein, wieso das bei der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz nicht auch der Fall sein sollte.
Was mir auch sehr wichtig ist, weil gerade beim Sicherheitspolizeigesetz und der Novelle dazu sehr viel – bewußt oder unbewußt, aus Unwissenheit oder sehr bewußt – verfälscht und vermengt wird: In das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses wird durch diese Novelle in keiner Weise eingegriffen! Es geht nicht um eine Abhörung ohne richterlichen Befehl und ohne richterliche Anordnung, es geht nicht darum, daß wir durch diese Novelle eine Rückrufdatenerfassung ohne richterliche Anordnung machen können, sondern es geht lediglich darum, daß wir trotz der Privatisierung der Post, trotz der privaten Anbieter die Möglichkeit haben, in wenigen konkreten Ausnahmefällen auf Stammdaten Zugriff zu bekommen. Stammdaten heißt: Name, Adresse und Telefonnummer.
Das heißt in keiner Weise, daß wir Vermittlungsdaten oder Inhaltsdaten haben wollen. Wenn wir diese brauchen, Herr Abgeordneter Kier, dann nur unter richterlicher Kontrolle und nach richterlicher Anordnung. Anders ist das in keiner Weise in irgendeinem Gesetz geregelt oder von uns geplant gewesen. Ich möchte das sehr, sehr klar festhalten!