Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 120

zu übermitteln, damit ich die entsprechenden Untersuchungen einleiten kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zur Frage 16:

In früheren Jahren wurden vereinzelt solche Behauptungen aufgestellt. Die Überprüfungen in Kontaktnahme mit den Heeresdienststellen blieben jedoch meines Wissens bisher ergebnislos.

Zur Frage 17:

Die Antwort lautet ja.

Zur Frage 18:

Im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen auf der Grundlage der Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes und zusätzlich aufgrund einer Ressortübereinkunft aus dem Jahre 1994 als Übergangsregelung bis zur Gesetzwerdung eines Militärbefugnisgesetzes. (Abg. Wabl: "War es"! Es gibt ja noch keines!) – Bis zur Regelung durch ein Militärbefugnisgesetz. (Abg. Koppler: Zuhören, Herr Wabl!)

Die Antwort lautet: Das wird gemacht im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen und aufgrund der Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes, nämlich § 53, und zusätzlich aufgrund einer Ressortübereinkunft aus dem Jahre 1994 zwischen unseren Ministerien. Das Ressortübereinkommen dient als Übergangsregelung bis zur Gesetzwerdung eines Militärbefugnisgesetzes. (Abg. Wabl: Jetzt ist es richtig!)

Diese Tatsache beweist, Herr Abgeordneter, wie wichtig die Erlassung eines Militärbefugnisgesetzes ist (ironische Heiterkeit des Abg. Wabl) und wie wichtig es ist, daß diese Materie eine eindeutige gesetzliche Grundlage hat. Ich weiß nicht, was es da zu lachen gibt, wenn ich fordere, daß es zu einem Bereich eine eindeutige gesetzliche Grundlage gibt. Das muß ja in unserem gemeinsamen Interesse sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Wabl: Wie lange dauert das schon, das Militärbefugnisgesetz?)

Darum betone ich ja, wie wichtig es ist, daß es endlich geregelt wird (Abg. Wabl: Wie lange dauert es schon? Wie lange operiert ihr schon im gesetzlosen Raum?) und daß hier im Parlament endlich eine entsprechende klare gesetzliche Grundlage geschaffen wird.

Zur Frage 19:

Der angesprochene Fall war Anlaß für ein Prüfungsverfahren durch die Datenschutzkommission. Aufgrund des Ergebnisses ist die früher bestehende Zugriffsmöglichkeit beseitigt worden. Eine solche Zugriffsmöglichkeit auf EKIS-Daten besteht seit einigen Jahren nicht mehr.

Zur Frage 20:

Der Entwurf eines Militärbefugnisgesetzes ist dem Bundesministerium für Inneres am 20. November zugegangen. Der Prozeß der Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen, doch wird die Haltung des Bundesministeriums für Inneres dem Nationalrat spätestens am Ende der Begutachtungsfrist mitgeteilt werden.

Zu den Fragen 21 bis 27 und zu den Fragen 29 bis 34 bitte ich um Verständnis dafür, daß mir die Beantwortung dieser Fragen aufgrund der mir zur Verfügung stehenden kurzen Vorbereitungszeit nicht möglich erschien. Ich werde Ihnen diese Fragen umgehendst schriftlich beantworten.

Zur Frage 28:

Eine Garantie dieser Art kann Ihnen niemand geben und kann auch ich Ihnen nicht geben. Ebenso offensichtlich ist jedoch, daß das beschriebene Verhalten als Verletzung des Fernmel


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