geholt, und sie ist tatsächlich sehr interessant, und ich glaube, daß wir sie diskutieren müssen – eben deshalb, weil wir als Gesetzgeber die neuesten Entwicklungen kennen müssen, um adäquat darauf reagieren zu können.
Es zeigt sich, daß es heute Möglichkeiten der Kontrolle und der Überwachung von Menschen gibt, die es früher nicht gegeben hat, aufgrund welcher wirklich das Verhalten, die Eigenschaften, die Situation eines Menschen in einem Ausmaß beobachtet werden können, wie das nie zuvor der Fall war.
Das macht es erforderlich, daß wir überlegen, wie die organisierte Kriminalität, die sich neuer technischer Methoden bedient, in den Griff zu bekommen ist. Und das zeigt auch, daß wir auch darüber nachdenken müssen, was Private mittels Überwachungsmethoden machen können, denn es ist ja nicht nur der Staat, dem neue technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Es ist aber auch unsere Aufgabe, zu überlegen, was das im Zusammenhang mit der Situation der Menschenrechte bedeutet, was das für die Kontrolle von Bürgern bedeutet, die völlig unbescholten sind, aber dennoch in eine Untersuchung geraten können.
Ich glaube daher, daß es wichtig ist, im Zusammenhang mit der Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz all dies abzuwägen, abzuwägen, welche Instrumente die Polizei braucht – und sie braucht neue Instrumente, das ist für uns gar keine Frage. Die organisierte Kriminalität ist eine Gefahr, und die Polizei muß adäquat darauf reagieren können. Das bedeutet für uns aber auch, daß wir überlegen müssen, wie weitgehend Eingriffe sein dürfen, und daß wir vor allem auch eingrenzen müssen, in welchen Bereichen Eingriffe möglich sein dürfen. Daß wir uns vom Innenministerium beziehungsweise vom Innenminister und seinem Apparat erwarten, daß die Bevölkerung so weit wie möglich vor Verbrechen geschützt wird, ist ja für uns alle hier keine Frage.
Es muß aber bei der Verwendung von Daten und bei der ungeheuren Fülle von Daten sowie der großen Anzahl von Personen, die Zugriff darauf haben, eine strenge Kontrolle geben. Der Herr Bundesminister hat angekündigt, daß eine ganze Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Mißbrauch von Daten geplant ist. Es sind ja auch bereits Schritte gesetzt worden. Ich glaube, es ist auch im Interesse der Exekutive sehr wichtig, daß bewiesen wird, daß die Daten, die erhoben werden, in guten Händen sind, daß sie nicht mißbraucht werden, daß sie nicht an Unbefugte weitergegeben werden.
Es ist ja heute schon mehrmals der Gesetzentwurf betreffend die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes angesprochen worden. Ich halte es auch für sehr, sehr wichtig, daß in der Novelle ein Menschenrechtsbeirat vorgesehen ist. Wir müssen diesen Beirat zu einem Instrument machen, mit dem tatsächlich eine gute Kontrolle möglich ist, in dem eine Abwägung erfolgt und in dem auch im Einzelfall geklärt werden kann, ob es Übergriffe und Probleme gibt.
Ich meine, daß wir diese Fragen der Abwägung, der Abgrenzung, der Kontrolle grundsätzlich immer wieder diskutieren müssen, und für uns ist die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz eine wichtige Grundlage dafür.
Es gibt einige Aufregung über diesen Entwurf; über einiges, was gar nicht drinsteht, aber auch über einige Fragen, die auch ich geklärt haben möchte, von denen ich meine, daß wir sie diskutieren müssen, und zwar offen diskutieren müssen. Meine Erfahrung ist, daß bei solch heiklen Materien – und ein Sicherheitspolizeigesetz ist zweifellos eine – mit dem Innenministerium und mit dem Innenminister ein guter Dialog geführt werden kann.
Ich möchte daran erinnern, daß es eine sehr, sehr ausführliche und auch in meiner Fraktion sehr kontroversiell geführte Debatte zu Lauschangriff und Rasterfahndung gegeben hat und daß diesbezüglich im Unterausschuß doch noch sehr vieles geändert und der Menschenrechtsschutz in diesem Bereich wesentlich verbessert wurde. Ich habe damals zwar dem Entwurf nicht zugestimmt, glaube aber doch – und ich habe das auch damals in der Debatte zum Ausdruck gebracht –, daß es wesentliche Verbesserungen gegeben hat.