Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 167

Meine Damen und Herren! Das ist der Punkt und der Grund, warum wir diesen Antrag einbringen: weil die darin geforderten Maßnahmen unserer Meinung nach vielen Menschen, dem Krankenpflegepersonal, den Lastwagenfahrern und vielen anderen Berufsgruppen, die gar nicht durch Heben und Tragen, sondern durch Berufskrankheiten geschädigt werden, die zum Teil erst jetzt richtig erfaßt und erkannt worden sind, eine Möglichkeit bieten würden, auch eine Anerkennung ihres Schadens zu erhalten.

Die Tatsache, daß sich auf diesem Gebiet bisher so wenig bewegt hat und daß der Gesetzgeber und die zuständigen Sozialversicherungsanstalten, aber auch das Ministerium bisher nicht bereit waren, entsprechende Maßnahmen zu setzen, spricht Bände und zeigt eigentlich, wie schlecht entwickelt die Bereitschaft der verantwortlichen Stellen ist, den Betroffenen zu etwas mehr Rechten, zu etwas mehr Anerkennung zu verhelfen und dadurch auch sicherzustellen, daß das, was in der Arbeitswelt noch immer Leid und Krankheit verursacht, minimiert werden kann.

Meine Damen und Herren! Das wäre eigentlich ein Anliegen, das uns alle hier in diesem Hohen Haus einen sollte, und ich bin deshalb sehr gespannt darauf, wie die anderen Parteien und ihre Vertreter auf diesen Vorschlag der Grünen antworten werden. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Motter und Smolle.)

19.03

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dietachmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.03

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich denke, Herr Kollege Öllinger, die wichtigsten Maßnahmen in diesem Zusammenhang wären natürlich zu setzen. Ich weiß schon, daß es nicht möglich ist, alles auf einmal umzusetzen, aber ich glaube, das wichtigste wäre, überhaupt einmal Vorsorge dafür zu treffen, daß Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen.

Mir ist schon klar, daß immer etwas vorkommen wird, aber daß die Zahl der Berufskrankheiten zurückgeht, wie Sie das angesprochen haben, ist, denke ich, die Auswirkung dessen, daß in den letzten Jahren im Arbeitnehmerschutz sehr viel geleistet wurde, daß sehr viel Vorsorge betrieben wurde und zahlreiche Präventivmaßnahmen gesetzt wurden, um die Zahl der Berufskrankheiten einzudämmen.

Der Antrag der Grünen unterscheidet sich vom derzeitigen Gesetzestext in § 77 Abs. 2 nur durch die wenigen Worte: "durch die Verwendung schädigender Stoffe und Strahlen". Das ist der Unterschied zwischen dem von Ihnen vorgeschlagenen Text und dem derzeitigen Gesetz.

Aus der Sicht der Arbeitnehmer ist anzumerken, daß derzeit nur der Unfallversicherungsträger diese Generalklausel in Anspruch nehmen kann. Der einzelne Versicherte kann sich auf diesen § 77 Abs. 2 eben nicht berufen. Es ist schon richtig, was Sie gesagt haben: Nur wenn die Unfallversicherung feststellt und auch nur dann, wenn gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, kommt diese Generalklausel zur Anwendung.

Wünschenswert wäre unter Umständen, daß sich der Versicherte selbst auf diese Generalklausel berufen könnte. Es wäre auch denkbar, daß der Versicherte einen Antrag gemäß Abs. 2 stellt. Die Unfallversicherung müßte in der Folge einen entsprechenden Bescheid erlassen, der vom Versicherten dann vor Gericht bekämpft werden könnte. Das wäre auch eine Möglichkeit, die es wert ist, diskutiert zu werden.

Außerdem wäre in diesem Zusammenhang noch zu überlegen, ob nicht die Beweislast anders verteilt werden könnte. Man könnte ja die Beweislast so aufteilen, daß der Versicherte nur beweisen muß, daß er erstens mit schädigenden Stoffen gearbeitet hat und zweitens schwer erkrankt ist. Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, soll der Anscheinbeweis einmal dafür sprechen, daß die Erkrankung des Versicherten mit seiner beruflichen Tätigkeit in Verbindung steht. (Abg. Öllinger: Da sind wir sofort dabei!) Erst wenn die Unfallversicherung beweisen kann, daß die Erkrankung aus einem anderen Grund – etwa durch Vererbung oder irgend etwas


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