Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 169

Wir haben uns in einer der letzten Ausschußsitzungen dahin gehend geeinigt, daß es eine Kommission, einen Ausschuß geben soll, der sich mit dieser Frage beschäftigt, und daß wir in diesen Beratungen natürlich auch auf die aktuellen Erfordernisse eingehen müssen.

Ich möchte aber den Vertretern des Ministeriums in meinem Debattenbeitrag schon sehr deutlich sagen, daß ich verwundert darüber bin, daß in diesem Ausschuß, in dieser Arbeitsgruppe die AUVA vertreten ist, der Hauptverband und das Ministerium vertreten sind, keine Frage, aber daß die Sozialversicherungsanstalt der Bauern als zweitgrößter Unfallversicherungsträger nicht die Möglichkeit hat, an der Beratung mitzuwirken. Ich meine, daß das nachgeholt werden muß, weil auch wir unser Wissen, unsere Anliegen und unsere Erwartungen mit einbringen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Man kann über die Erweiterung der Berufskrankheitenliste selbstverständlich diskutieren. Man wird sich damit befassen müssen. Aber wir sollten sehr deutlich und klar zum Ausdruck bringen, daß die Berufskrankheitenliste nach wie vor auf die echten berufsbedingten Probleme Bezug nehmen muß und nicht auch jene Krankheiten mit aufnehmen kann, die erblich bedingt sind und nicht von beruflichen Einflüssen her rühren.

Aus diesem Grund glaube ich, daß eine Umgestaltung und eine Erweiterung der Generalklausel genauso eine Diskussion wert ist wie die Überlegung, daß die Liste der Berufskrankheiten als solche vielleicht bedarfsorientiert erweitert werden soll. Wir sind jedenfalls für sachliche Gespräche jederzeit zu haben.

Eines ist allerdings Voraussetzung: Es müssen die medizinischen, die wissenschaftlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden, und wir müssen in dieser Diskussion auch auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse Bezug nehmen. Wir müssen außerdem natürlich auch klar sehen, daß wir gewisse Beschränkungen brauchen, weil wir nicht alles über die gesetzliche Unfallversicherung abwickeln können. Wir haben uns auch in der Beratung dahin gehend zu orientieren, daß wir uns wirklich nur auf jene Krankheiten beschränken können, die in der derzeitigen Berufskrankheitenliste noch nicht erfaßt sind, aber aufgrund der geänderten Umstände in der Arbeitswelt Eingang in diese Liste finden sollen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Khol: Jawohl!)

19.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.14

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Eingangs meiner Ausführungen möchte ich gleich feststellen, daß Frau Bundesministerin Hostasch anscheinend sehr wenig Interesse am Thema Berufskrankheiten hat. Und ich stelle das schon mit einer gewissen Verwunderung fest, denn gerade sie kommt ja aus einer Partei oder aus der Partei, die sich immer noch anmaßt, die Vertreter der Arbeiter in Österreich zu sein. Und gerade um eine Verbesserung der Situation im Arbeiter- und Angestelltenbereich geht es ja bei dieser Materie.

Ich bin seit 1990 hier im Nationalrat, und bereits ein Jahr später hat die Opposition – haben die Grünen und die Freiheitlichen – begonnen, auf Verbesserungen im Bereich anerkannter Berufskrankheiten zu drängen. Es ist auch nicht der erste Antrag, den Kollege Öllinger in diesem Zusammenhang einbringt. Wir Freiheitlichen haben seinen früheren diesbezüglichen Anträgen natürlich zugestimmt und würden das auch heute sofort tun, wenn es nicht erst die erste Lesung wäre.

Aber folgendes muß man schon, wie ich meine, feststellen: Es ist so typisch für diese Regierungskonstellation, die wir in Österreich haben und die von den Sozialdemokraten dominiert wird, daß es bis Juli 1998 gedauert hat, also etliche Jahre, bis man geringfügige Verbesserungen in Gang gesetzt hat, kleine Reparaturen vorgenommen hat, die man dann in altbewährter Manier als soziale Großtat verkauft hat.


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