Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 196

Das bedeutet aber auch, daß sich die Studenten immer stärker in verschiedene Gruppen aufgliedern. Ich würde sagen, es sind drei Gruppen: einmal die vollzeitbeschäftigten Studenten und Studentinnen, dann die klassischen Studenten und Studentinnen und schließlich die teilzeitbeschäftigten Studenten und Studentinnen. Auf diese verschiedenen Gruppen muß meiner Meinung nach differenziert eingegangen werden, weil sie ja auch differenzierte, unterschiedliche Bedürfnisse haben. Diesen unterschiedlichen Bedürfnissen trägt diese von Wissenschaftsminister Caspar Einem vorgelegte Regierungsvorlage Rechnung.

Nun zu den berufstätigen Studierenden. Für mich ist es wirklich eine Freude – es stellt fast einen Quantensprung dar –, daß im Studienrecht nun für werktätige StudentInnen eine Studienabschlußförderung von 15 000 S monatlich vorgesehen ist und daß diese Studenten dazu auch noch sozialversichert sind. Das ist insofern erwähnenswert, weil sich, wie ich glaube, auch in den Köpfen derjenigen, die den Lehrbetrieb an den Universitäten tragen, etwas geändert hat. Ich kann mich erinnern – und so lange ist das noch gar nicht her, weil ich ja auch in der Lage war und sein mußte, Beruf und Studium unter einen Hut zu bringen –, daß ich mir an einem "Tag der offenen Tür" an der Universität Innsbruck noch anhören mußte, wie ein Professor uns gesagt hat: Wer einen Arbeitsplatz hat, braucht keinen Studienplatz. Da, scheint mir, ist jetzt ein anderer Geist, und das freut mich und ist wirklich ein Fortschritt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Brinek.)

Ein weiterer Aspekt dieser Förderung ist – so meine und hoffe ich –, daß werktätige StudentInnen in Zukunft vermehrt auch Studienrichtungen inskribieren, dort dann ihre Diplomarbeiten durchführen und das Studium auch beenden, in denen dies bis jetzt kaum oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich war. Ich denke hier an technisch-naturwissenschaftliche Fachrichtungen. Das wäre auch ein kleiner, aber feiner Beitrag zu den Technologie- und Forschungsanstrengungen, die Österreich unternimmt, um weiterhin im Spitzenfeld der Industriestaaten mitmischen zu können. Dasselbe gilt auch für die Förderung von Doktoratsstudien für Fachhochschulabsolventen und -absolventinnen.

Nun zur anderen Gruppe an den Universitäten, zu den sogenannten klassischen StudentInnen. Auch diese sind in diesem Gesetz bedacht, indem sie nämlich mehr Geld zur Verfügung gestellt bekommen, also höhere Stipendien erhalten, um sich voll dem Studium widmen zu können. Das nützt dann in bezug auf die Studiendauer, denn auch das können wir aus den uns vorliegenden Berichten ersehen: daß diejenigen Studenten, die Stipendien beziehen, im Durchschnitt um zirka 20 bis 25 Prozent früher mit dem Studium fertig sind, weil sie sich eben voll dem Studium widmen können.

Was noch zu tun ist, um der wahrscheinlich größten Gruppe der jetzt an den Universitäten Studierenden Rechnung zu tragen, ist die Verankerung der Teilzeitstudenten, also jener Studenten, die Beruf und Studium insofern vereinen, als sie daneben – wie man umgangssprachlich sagt – jobben gehen müssen. Daß die Bundesregierung in diesem Entschließungsantrag aufgefordert wird, Vorlagen zu erarbeiten, um auch dieser Gruppe Rechnung zu tragen, ist, glaube ich, sicher wichtig.

Wichtig wäre mir auch, daß die verschiedenen Gruppen hier nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es ist ja auch von der ÖH dahin gehend Klage geführt worden, daß man gesagt hat, die Studenten, die einer Vollzeitarbeit nachgegangen sind, bedenkt man nun eigens, aber die Teilzeitstudenten werden nicht berücksichtigt. Mit diesem Entschließungsantrag wird dies getan. Das ist wichtig, auch in dem Sinne, daß man die Studenten nicht auseinanderdividiert.

Grundsätzlich ist zu sagen: Mich freut dieses Gesetz! Es wird vielen Studenten und Studentinnen damit geholfen. Es ist ein Anfang zu einer Studienreform, zu einer Studienförderung, die weitergehen muß, und zwar in dem Sinne, daß es ein eigenes Studienrecht für berufstätige Studierende zu geben hat. (Beifall bei der SPÖ.)

21.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stampler. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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