Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 195

bedarf aber auch weiterhin all unserer Anstrengungen, Probleme beim Bezug der Familienbeihilfe zu lösen, zum Beispiel bei einem Studienwechsel.

Die nunmehr vorliegende Wiedereinstiegsmöglichkeit zum Bezug der Familienbeihilfe nach Studienwechsel brachte aus Sicht der Familienbeihilfenbezieher Erleichterungen. Ungereimtheiten sind aber immer noch vorhanden. Ein Student bezieht zum Beispiel im ersten Studienabschnitt in den ersten beiden Semestern Familienbeihilfe, wechselt dann das Fach, kann wieder zwei Semester Familienbeihilfe beziehen, wechselt dann erneut und bezieht wiederum Familienbeihilfe. Es wird ihm aber keine Familienbeihilfe gewährt, wenn er jeweils den ganzen ersten Studienabschnitt – also vier Semester – absolvierte, und das ist in der Praxis öfters der Fall.

Auch der Übertritt in eine Fachhochschule ist mit dem Verzicht auf die Familienbeihilfe verbunden, wenn nicht das komplette vorangegangene Studium an der Universität anerkannt werden kann. Studierte jemand also vier Semester Wirtschaft und wechselt dann zur Betriebswirtschaft in eine Fachhochschule, wird ihm die Familienbeihilfe gewährt. Wechselt er aber in eine andere Fachrichtung an einer Fachhochschule, kann ihm nach bestehender Gesetzeslage keine Familienbeihilfe gewährt werden.

Meine Damen und Herren! Es bedarf also noch weiterer Anstrengungen, familienpolitisch geringfügige Modifizierungen in Einzelfällen machbar zu gestalten. Ich freue mich, daß Einsparungen, die für die Budgetkonsolidierung notwendig waren, nun wieder zurückgenommen werden können und weitere Bezugsmöglichkeiten der Familienbeihilfe gegeben sind. Die Familienbeihilfe ist nun einmal eine Zukunftssicherung für unsere Jugend und Familien.

Ich bekenne mich auch weiterhin zur Budgetkonsolidierung. Die Begrenzung des Zuwachses öffentlicher Verschuldung kommt ja unserer Jugend zugute. Mit dem neuen Studienförderungsgesetz wird ein Teil der Sparmaßnahmen, die 1995/96 notwendig waren, kompensiert. Es kommt den Erfolgreichen entgegen und berücksichtigt das Familieneinkommen; besonders der Bezieherkreis aus dem Mittelstand kann durch die Erhöhung der Einkommensgrenze neu bedacht und erweitert werden. Die Abdeckung der Krankenversicherung älterer Studierender wird gefördert. Die Erhöhung der Zahl und Verlängerung der Studien im Ausland sind möglich. Bei der Studienabschlußförderung gibt es gute Neuerungen: Es ist möglich, für ein Jahr aus dem Beruf auszusteigen und das Studium abzuschließen. Laufende Evaluierungen sollen die Auswirkungen begleiten.

Alle sind aufgerufen – Wissenschaftsministerium, Familienministerium, Frauenministerium, Sozialministerium –, komplexe, vernetzte Systeme für materielles Dazuverdienen unserer Studierenden zu ermöglichen. Drei Viertel aller Studierenden arbeiten während des Studiums und in den Ferien sowohl für ihren Lebensunterhalt als auch zum Erwerb von Praktika. Teilzeitstudenten gibt es in steigendem Maße. Hochschulrechtlich, arbeitsrechtlich und sozialrechtlich muß Dazuverdienen im Lichte der neuen Lebensweise und -planung unserer Studierenden ermöglicht werden. (Beifall bei der ÖVP.)

21.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.02

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Wissenschaftsministerium hat in den letzten Jahren in vorbildlicher Weise etliche Studien und Untersuchungen zur sozialen Lage der Studierenden erstellt. Eines zeigen diese Studien unisono: Immer mehr Studierende arbeiten vor und während des Studiums. Müssen sie oder wollen sie?

Starke gesellschaftliche Veränderungen in den letzten Jahren führten dazu, daß der klassische Student, die klassische Studentin zur Minderheit unter den Studierenden gehört: Nur noch ein Fünftel der Studenten und Studentinnen betreibt – unter Anführungszeichen – "nur noch" ihr Studium.


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