Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 194

Was mich besonders freut, ist, daß auch Studenten, die eine Fachhochschule absolviert haben und ein Doktoratsstudium beginnen, in Zukunft in den Genuß der Studienbeihilfe kommen werden und daß es auch für Behinderte eine Reihe von Verbesserungen geben wird: daß sie angesichts des erhöhten finanziellen Aufwands, den sie in der Regel zu tragen haben, weshalb sie oft mit längerer Studiendauer rechnen müssen, durch den § 19 Abs. 3 und 4 dadurch Abhilfe bekommen, daß Studierende, die zu über 50 Prozent behindert sind, Anspruch auf eine längere Bezugsdauer für die Studienbeihilfe haben und daß zweitens der Minister per Verordnung die Bezugszeit für Stipendien sogar um zwei Semester pro Studienabschnitt verlängern kann.

Erfreulich ist auch die Schaffung der Studienabschlußförderung, die in § 52b geregelt wird, wonach monatlich 15 000 S, also immerhin 180 000 S im Jahr, ausgeschüttet werden, vorausgesetzt, daß man mit seinem Studium fast fertig ist und nur noch etwa 20 Semesterwochenstunden zu absolvieren hat beziehungsweise am Beginn der Diplomarbeit steht. Dies ist für Studenten gedacht, die in den letzten vier Jahren gearbeitet haben, also für Werkstudenten.

Erfreulich ist auch die Regelung bei den Auslandsstipendien, da statt wie bisher zehn Monate lang nunmehr 20 Monate lang gefördert werden kann, und zwar bis zu einem Betrag von 8 000 S monatlich, wobei der Minister per Verordnung festlegt, welche Beträge für welches Land vorgesehen werden.

Abschließend möchte ich auf die generelle Erhöhung der Höchststudienbeihilfe um zirka 10 Prozent, nämlich nunmehr 8 330 S pro Monat – das sind fast 100 000 S im Jahr –, hinweisen.

Das bedeutet, daß eine ganze Reihe von Verbesserungen in diesem Studienförderungsgesetz enthalten ist. Ich finde daran absolut nichts Negatives auszusetzen, und daher wird unsere Fraktion diesem Gesetz ganz sicher zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Frau Abgeordnete Dr. Moser-Starrach zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.57

Abgeordnete Dr. Sonja Moser-Starrach (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte zum Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden, sprechen.

Im wesentlichen geht es in dem Abänderungsantrag um zwei Dinge: erstens um Lehrlinge, die sich im Rahmen des nationalen Beschäftigungsplanes – also Teilnehmer an Lehrgängen und Lehrlingsstiftungen nach dem Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz – vorerst bis zum 31. Dezember 2001 in Ausbildung befinden. Sie sollen den übrigen Lehrlingen im dualen Ausbildungsplan gleichgestellt werden. Das heißt, sie sollen selbstverständlich die Sachleistungen der Schülerfreifahrt aus dem Familienlastenausgleichsfonds erhalten.

Zweitens liegt eine geringfügige Modifikation zu bestehenden Ausnahmeregelungen für den Bezug von Familienbeihilfe vor. Es ist eine Korrektur von Einzelfällen für Präsenz- und Zivildiener.

Die Regelungen zur Studienförderung und zum Bezug der Familienbeihilfe beinhalten des öfteren problematische bis divergierende Bestimmungen. Das Studienförderungsgesetz nimmt auf die soziale Komponente Rücksicht, das Familienlastenausgleichsgesetz auf die familienpolitische. Sie sind nicht 1 : 1 anwendbar. Auch die Bezieherzahl ist völlig verschieden: 80 000 Bezieher für Familienbeihilfe und 30 000 für Stipendien. Die Nachbesserung für Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener liegt nun schriftlich vor, und die ÖVP gibt dazu sehr gerne ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

Weil ich gerade den Vorsitzenden der ÖH auf der Besucherbank sehe, möchte ich auch einen Satz anführen, den er zitierte und der mir besonders gut gefallen hat: daß das Familienministerium immer versucht hat, entschärfende Maßnahmen zu finden. Danke für die Zustimmung. Es


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