Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 208

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und auch entsprechend unterstützt. Er steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.51

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte zwei Anmerkungen zu diesem neuen ÖH-Gesetz machen. Die Österreichische Volkspartei bekennt sich, Herr Kollege Graf, im Gegensatz zu Ihnen voll zur Körperschaft öffentlichen Rechts, zur Selbstverwaltungskörperschaft öffentlichen Rechts für unsere Studierenden, denn das ist die Basis der Mitbestimmung, dieses Mitbestimmungsmodells, das sich durchaus bewährt hat. Wir bekennen uns dazu. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie sich beklagen, Herr Kollege Graf, daß bestimmte Gruppierungen in der ÖH, etwa bei der AG, nicht mehr mit dem RFS koalieren und zusammenarbeiten, so überlegen Sie, was es bedeutet, mit einer Gruppe zusammenzuarbeiten, die die jetzige und massiv erkämpfte Form der Mitbestimmung und Selbstverwaltungskörperschaft eigentlich gar nicht will! Das ist doch der Punkt! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: 30 Jahre waren wir in einer Koalition, da war das gleiche!)

Nun ja, Sie haben Ihre Ansichten geändert, Herr Graf, ganz einfach! Sie haben Ihre Ansichten geändert, nicht zuletzt unter dem Eindruck (Abg. Dr. Graf: 30 Jahre waren wir in einer Koalition, und da war das gleiche!) – und das ist mein Zeuge – des Herrn Präsidenten Brauneder, der wieder einmal in den freiheitlichen Wissenschaftselogen – wie immer das heißt – sagt, nach dem freiheitlichen Konzept haben die Studierenden – das mögen sie jetzt hören! – ein Anhörungsrecht in allen Prüfungsangelegenheiten und ein Antragsrecht in Studienangelegenheiten, nämlich in bezug auf die Stundenzahl dessen, was studiert werden muß.

Nein, wir halten diese jungen Menschen nicht für unreife Kinder! Sie sollen mitwirken, und wir brauchen sie an der Universität! (Beifall bei der ÖVP.)

Dann, Herr Graf, werfen Sie uns vor, wir wären bei diesem neuen Statut, bei dieser neuen Satzung, bei diesem Gesetz für die Österreichische Hochschülerschaft undemokratisch vorgegangen. Gleichzeitig sagen Sie aber auch – zumindest im Ausschuß haben Sie es gesagt –, die ÖVP hätte sich über den Tisch ziehen lassen (Abg. Dr. Graf: So ist es! So ist es! – Ruf bei den Freiheitlichen: Genauso ist es!), denn wir würden nie mehr den Vorsitzenden bei der Bundesvertretung stellen. Hier kann etwas nicht stimmen – Pardon! Wenn wir uns das Wahlrecht so zusammenstellen würden, daß es für eine bestimmte Gruppierung – für unsere oder für den VSStÖ – besonders angenehm wäre, so hätten wir mit Sicherheit natürlich auch darauf bestanden, daß wir oder sie den Vorsitzenden stellen. Hier kann also irgend etwas nicht stimmen!

In Wirklichkeit haben wir versucht, ein sehr objektives Wahlrecht einzuführen (Abg. Dr. Graf: Aber es ist beim Versuch geblieben! – Abg. Dr. Trinkl: Besser versuchen als versagen!), objektive Strukturen zu schaffen, die ÖH entscheidungsfähiger zu machen, die immer wieder vorkommenden Blockierungsversuche der vielen Gruppen und Splittergruppen in der ÖH etwas zurückzunehmen (Abg. Dr. Graf: Aber das waren doch der VSStÖ, die Liberalen und die Grünen!) und damit die ÖH zu einer stärkeren Interessenvertretung der Studierenden zu machen, sowohl im studentischen Bereich als auch im politischen Bereich. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir nehmen Ihnen also den mühsamen Weg über Wahlen und über die Studierenden nicht ab (Abg. Dr. Graf: Das ist kein Problem!), um in entsprechende Funktionen in der ÖH zu kommen. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP.)

Nun, Frau Gredler, zu Ihrer Frage der Erweiterung des passiven Wahlrechtes: Hier muß zunächst einmal – damit es auch die Kolleginnen und Kollegen zur Kenntnis nehmen – gesagt werden, daß das aktive Wahlrecht allen ordentlichen Hörern an den österreichischen Universi


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