Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 209

täten – aber das schon seit Jahren – zukommt. – Erster Punkt. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Zweiter Punkt: Es gibt nirgends auf der Welt – nirgends auf der Welt! – ein Organisationsmodell der Universitäten, bei dem die Studierenden in die Mitverantwortung und Mitbestimmung derart einbezogen sind, daß sie bei Behördenentscheidungen mitwirken. Hier stellt natürlich schon das Staatsgrundgesetz eine gewisse Schwelle dar, und darum müssen wir heute auch per Verfassungsbestimmung dieses Gebot, daß an Behörden nur österreichische Staatsbürger mitwirken dürfen, für die Angehörigen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum entsprechend außer Kraft setzen.

Frau Gredler, da können Sie sagen, was Sie wollen! Erstens glaube ich – und davon bin ich überzeugt –, daß ein ausländischer Studierender, der zu uns kommt, in erster Linie deswegen zu uns kommt, um an unseren guten Universitäten etwas zu lernen (Abg. Dr. Gredler: Das schließt das andere aber nicht aus!) und einen Abschluß zu machen, und nicht, um Politik zu betreiben. (Abg. Dr. Gredler: Behaupten Sie, daß die nichts lernen?) Ihr Argument, die sollen Demokratie bei uns lernen, ist (Abg. Dr. Gredler: Behaupten Sie, daß die nichts lernen?) – Pardon! – in Wirklichkeit arrogant und ausländerdiskriminierend! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Smolle: Warum setzen Sie das Staatsgrundgesetz für EU-Bürger außer Kraft? Erklären Sie das!)

Man kann die Sache natürlich von verschiedenen Seiten betrachten (Abg. Smolle: Warum setzen Sie für EU-Bürger das Staatsgrundgesetz außer Kraft?): Das Glas ist halb voll, oder es ist halb leer. (Abg. Smolle: Sie drehen das Gesetz, wie Sie es brauchen! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen. – Weitere Zwischenrufe des Abg. Smolle.) Faktum ist, daß mit der Bestimmung 56 Prozent der ausländischen Studierenden jetzt auch passiv wählbar sind.

Hiezu darf ich schon auch eines sagen: Im Jahr der österreichischen EU-Präsidentschaft ist es ein sehr bedeutendes Zeichen, daß wir quasi in Unterstellung einer europäischen Staatsbürgerschaft auch den EWR-Staatsbürgern die vollen Wahlrechte, aktiv und passiv, einräumen. Das ist ein wichtiges Zeichen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Smolle: Was hat das mit dem Staatsgrundgesetz zu tun?)

Drittens: Wir sollten auch eine gewisse Parallelität (Abg. Smolle: Entweder es sind alle Ausländer oder bestimmte Ausländer ...!) zu den anderen Selbstverwaltungskörperschaften und Kammern wahren. Mit der heutigen Beschlußfassung ist die Österreichische Hochschülerschaft wieder einen Schritt voraus, und ich bin auch froh, daß unsere jungen Menschen Ideale über die Demokratie haben und dafür kämpfen. Das ist ein gutes Zeichen. (Abg. Smolle – von seinem Platz erhoben –: Ihr könnt doch nicht ...! – Ruf aus den Reihen der ÖVP: Setzen!)

Wir sollten aber mit diesem Schritt jetzt einmal Erfahrungen sammeln – und das möchte ich schon zu bedenken geben –, um zu sehen, ob die nationalistischen Ideen denn tatsächlich überwunden sind oder ob es nicht wieder zu ethnischen Zusammenballungen anstatt zu Zusammenballungen nach entsprechenden Zielsetzungen kommt. (Weitere Zwischenrufe des Abg. Smolle.)

Lieber Kollege Smolle! Du brüllst hier herum, aber ich sage dir eines: Eine Kurden-Liste, die gegen eine Türken-Liste antritt, eine Bosnier-Liste, die gegen eine Serben-Liste antritt – das wünsche ich mir nicht an unseren Universitäten! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Wir würden die ethnischen Konflikte zum Schaden der Studierenden, besonders der ausländischen Studierenden, an unsere Universitäten bringen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gredler.) Wir werden einmal schauen, ob es eine deutsche Liste gibt, die sich dafür einsetzt, daß an der medizinischen Fakultät meiner Heimatuniversität mehr deutsche Staatsbürger zu Lasten der Österreicher Studienplätze und Laborplätze bekommen. (Abg. Smolle: Lukesch liegt falsch! Lukesch liegt falsch! Deine eigenen Leute sagen: Lukesch liegt falsch!)


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