Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 213

"Die Schaffung des passiven Wahlrechtes für alle" – das Wort "alle" ist fett geschrieben – "ausländischen Studierenden ist besonders an den Kunsthochschulen eine Notwendigkeit. Wiederholt haben die Studierendenvertretungen dies auch im Rahmen von Resolutionen gefordert, weil es aufgrund des hohes Anteils an ausländischen Studierenden oft nicht einmal genügend InländerInnen zur Entsendung in die verschiedenen Kollegialorgane gab. Die Einführung des passiven Wahlrechts für alle Studierenden wird daher sehr begrüßt." – Zitatende.

Das war zu einem Zeitpunkt, als die Einführung des passiven Wahlrechtes für alle Studierenden im Entwurf zur Regierungsvorlage noch enthalten war. Jetzt ist es ja leider nicht mehr enthalten, und ich muß sagen, daß ich es bedauere, daß wir diesen Passus heute nicht beschließen können. Der abschließende Satz des Kollegen Lukesch in seiner Wortmeldung von vor wenigen Minuten läßt mich aber hoffen, daß wir bei der nächsten Novellierung vielleicht doch zu dieser Regelung kommen können. In meinen Ohren hat es jedenfalls ein bißchen danach geklungen.

Das zweite Problem ist die Frage der Vertretung von Studierenden an den Fachhochschul-Studiengängen. Vor fünf Jahren haben wir das entsprechende Gesetz beschlossen, und wir haben damals bereits über die Vertretung der Studierenden an den Fachhochschulen diskutiert. Bis heute sind wir noch zu keiner Regelung gekommen. Daher freut es mich, daß zumindest ein Entschließungsantrag vorliegt, und ich bitte den Herrn Bundesminister, diesem Entschließungsantrag möglichst rasch nachzukommen, damit den Studierenden an den Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengängen auch die Möglichkeit der studentischen Vertretung und Mitverwaltung eingeräumt wird. (Beifall bei der SPÖ.)

22.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Brauneder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

22.13

Abgeordneter MMag. Dr. Willi Brauneder (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr verehrter Herr Kollege Lukesch! Sie hatten zuerst die "Freundlichkeit" – unter Anführungszeichen –, mich zu einem Zeitpunkt anzusprechen, als ich Ihnen nicht antworten konnte. Sie hatten aber auch die Freundlichkeit, solange zu reden, daß ich Ihnen jetzt doch antworten kann. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.)

Herr Kollege Lukesch! Wenn Sie schon zitieren, dann tun Sie es bitte vollständig! Herr Kollege Lukesch! Wenn Sie schon hier vom Rednerpult aus die Gelegenheit wahrnehmen, nicht nur zum Plenum, sondern auch zu einem anderen Adressatenkreis zu sprechen, dann bitte ich Sie, diesem anderen Adressatenkreis auch einmal zu erklären, warum ein Unterschied zwischen einem Studierenden aus Bratislava – der nächsten Universität von Wien aus – und einem Studierenden aus Passau – der nächsten Universität von Linz aus – besteht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Erklären Sie uns außerdem – und das würde mich als Verfassungsrechtler besonders interessieren –, warum Sie und Ihre Fraktion oftmals keine Bedenken haben, Verfassungsgesetze und Staatsgrundgesetze durch einfache Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen zu ändern, ohne daß dies hier wirklich auffällt, uns aber heute vortragen, welch großes Problem es darstellt, in dieser Frage das Staatsgrundgesetz von 1867 zu ändern. – Ich wäre Ihnen sehr dankbar für die Erklärung, warum Sie auf der einen Seite keine Bedenken haben, die Verfassung sozusagen ohne hinzuhören zu ändern, auf der anderen Seite aber sehr wohl Bedenken haben! (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.) Herr Kollege Lukesch! Ich lade Sie ein: Erklären Sie uns das! – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Brinek ist die nächste Rednerin. – Bitte.

22.15

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich denke, wir sollten mit sehr viel kühlerem Kopf zu dem zurückkehren, was uns bewegt und was wir mit diesem vorliegenden ÖH-Gesetz ändern wollen.


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