Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 54

Der am stärksten umstrittene Punkt in dieser Novelle betrifft die Art und Weise der gesetzlichen Festlegung von sicheren Drittstaaten. In den letzten Wochen hat das zu heftigen Diskussionen geführt. Gegen die ursprüngliche Vorgangsweise des Herrn Bundesministers, nämlich die Festlegung des sicheren Drittstaates durch Gesetz, hätte ich nichts einzuwenden gehabt. Im Hinblick darauf, daß es sich bei allen betroffenen Staaten um Beitrittswerber zur EU handelt, wäre mir das sinnvoll erschienen.

Die Festlegung durch Verordnung des Bundesministers ist ein Weg der Mitte, ein Kompromiß, mit dem wir alle zufrieden sein sollten. (Beifall bei der ÖVP.) Wichtig wird es sein, wann Sie, Herr Bundesminister, die Verordnungen treffen.

Der Kritik, daß es sich dabei mehr oder weniger um ein Mittel zur Beseitigung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Asyl handle – wie das von den Liberalen und von den Grünen gesehen wird –, kann ich nicht folgen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn ein Asylwerber behauptet, daß er in einem von der Verordnung erfaßten sicheren Drittstaat aufgrund eines in seiner Person liegenden Umstandes keinen sicheren Schutz hat, ist die Behörde zwingend zur Einzelprüfung verpflichtet. Das persönliche Recht jedes einzelnen Menschen auf Asyl bleibt daher unangetastet.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Präsident! Wer glaubt, daß es künftig weniger schwierig sein wird, die Zuwanderung ohne Härten einzudämmen, irrt gewaltig. Der Wohlstand und die Arbeitsplätze in der EU sind so verlockend, daß Menschen aus ärmeren Ländern jede Möglichkeit ergreifen, um in die EU und damit auch nach Österreich zu kommen. Das wird sich so lange nicht ändern, solange die Menschen in ihren Heimatländern keine bessere Lebenssituation erlangen können.

Um auf die eingangs erwähnte Gratwanderung zurückzukommen: Ich finde, mit der heutigen Novelle zum Asylgesetz ist uns diese Gratwanderung gelungen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Pumberger.) Diese Novelle ist ein Weg der Mitte, und ich gebe daher gerne meine Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

12.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Bundesminister Mag. Schlögl hat sich ein zweites Mal zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

12.01

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Haider Stellung nehmen, vor allem, weil er eine Vielzahl von Beispielen aufgezählt hat, die wahrscheinlich größtenteils sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch inhaltlich, so wie er sie geschildert hat, richtig sind. Das zeigt ja auch sehr deutlich das Problem auf.

Das Problem ist, daß es einerseits viele Menschen gibt, die nach Österreich kommen und aus berechtigten Gründen um Asyl ansuchen. Unsere Aufgabe muß es sein, diesen Menschen Asyl zu gewähren, wenn sie politisch verfolgt werden, oder uns darum zu bemühen, daß sie in einem sicheren Drittstaat Asyl bekommen. Andererseits gibt es aber auch genau so viele Menschen, die das Asylrecht mißbrauchen, um aus anderen Gründen – unter anderem zu kriminellen Zwecken – in Österreich zu leben.

Unsere Aufgabe muß es sein, in dieser Situation einen geraden Weg zu finden. Ich betone: keinen Mittelweg, darin gebe ich Ihnen schon recht, Herr Abgeordneter Haider, sondern einen geraden Weg. Wir versuchen auch, diesen geraden Weg zu gehen. So haben wir etwa vor einem Jahr ein Asylgesetz beschlossen, das mit der heute zu beschließenden Novelle noch verfestigt werden soll.

Dieses Gesetz stellt klar, daß diejenigen, die wirklich Schutz und Hilfe brauchen, diese Hilfe auch bekommen, beseitigt aber den Mißbrauch soweit wie möglich. Außerdem wird es nicht mehr möglich sein, daß man sich aussuchen kann, wo man Asyl bekommt, sondern der Betref


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