Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 57

Es ist notwendig und sinnvoll, eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. Aber wir meinen, daß die Korrektur in der vorgesehenen Form nicht wirklich hätte durchgeführt zu werden brauchen, weil man, wie die Erfahrung gezeigt hat, mit der 14-Tagefrist nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht ebenfalls ausgekommen wäre. (Abg. Dr. Graf: Vorsicht! Barmüller ist da! Paß gut auf!)

Meine Damen und Herren! Es ist auch notwendig, daß wir Kriterien für die Drittstaatenregelung einführen. Aber diese Novelle, so wie sie jetzt beschlossen werden soll, schießt über das Ziel hinaus. Sie schießt meiner und unserer Meinung nach aus zweierlei Gründen über das Ziel hinaus: zunächst einmal im Zusammenhang mit der Drittstaatenregelung, und zwar dahin gehend, daß dem Bundesminister eine Verordnungsermächtigung erteilt wird. Wir meinen, daß es sinnvoll und notwendig wäre und daß es auch unseren verfassungsrechtlichen Grundsätzen entspräche, wenn es bei der Einzelfallregelung, so wie sie derzeit gültig ist, bliebe. Meine Damen und Herren! Es läßt sich einfach nicht wegdiskutieren, daß mit dieser Novelle das erwähnte Grundprinzip durchbrochen wird. Das Asylrecht ist ein individuelles Recht, das Asylrecht ist ein Menschenrecht, daher kann es nicht durch eine generelle Regelung ersetzt werden, nach der dann festgestellt wird, ob das eine oder andere Land sicher ist, und die besagt, daß eine Person, die glaubt, dort nicht sicher zu sein, dagegen einen entsprechenden Einwand erheben kann. Meine Damen und Herren! Mit einer solchen Regelung wird das individuelle Recht klar durchbrochen, daher treten wir dagegen auf. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Darüber hinaus meinen wir, daß es notwendig gewesen wäre, wenn schon eine so umfassende Neuordnung zum Asylrecht beschlossen wird, die Vorschläge der NGOs anzunehmen, vor allem wenn es darum geht, den Schutz der Asylwerber zu verbessern, vor allem dann, wenn sie in ein sogenanntes sicheres Drittland abgeschoben worden sind oder zurückgewiesen worden sind, wenn es darum geht, ein faires Verfahren sowohl in unserem Land als auch und in erster Linie in einem Drittland sicherzustellen, oder wenn es darum geht, den Datenschutz zu verbessern.

Vor allem sind wir der Meinung, daß es notwendig gewesen wäre, den Asylwerbern mehr Hilfe und Rechtsberatung zukommen zu lassen.

Ich möchte daher einen Abänderungsantrag des Liberalen Forums einbringen.

Er lautet:

 

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Hans Helmut Moser, Partnerinnen und Partner zum Antrag 842/A über ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 – AsylG, BGBl. I Nr. 76/1997, geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für innere Angelegenheiten (1494 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Antrag 842/A betreffend Änderung des Asylgesetzes wird wie folgt geändert:

1. An § 4 Abs. 3 wird folgender Satz angefügt:

§ 4 (3) letzter Satz: "Jedenfalls müssen Staaten in gesicherter Verwaltungspraxis effektiven Schutz vor Verfolgung gewähren, indem

1) ihre Behörden aus Österreich zurückgewiesenen, zurückgeschobenen oder abgeschobenen Fremden, die im Drittstaat Schutz vor Verfolgung suchen, uneingeschränkt Zugang zum Asylverfahren gewähren;

2) die Verfahren zur Prüfung von Asylanträgen einzelfallbezogen geführt, insbesondere die Asylwerber persönlich einvernommen werden, erforderlichenfalls Dolmetscher beigezogen werden und die Entscheidung (Spruch) den Asylwerbern jeweils in einer ihnen verständlichen Sprache mitgeteilt wird;


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