Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 68

Der Weg, der von uns gegangen wird, ist klar und leicht nachvollziehbar. Jene Menschen, die Schutz und Hilfe brauchen, werden auch Schutz und Hilfe bekommen. Jene, die nur ihre wirtschaftlichen Verhältnisse verbessern wollen, werden keine Chance haben, in Österreich Asyl zu bekommen.

Meine Damen und Herren! Das Asylrecht hat eine europäische Dimension. Europa sieht sich einem wachsenden Andrang illegaler Einwanderer gegenüber, die meist von Schlepperbanden über die Grenzen gebracht werden. Menschenschmuggel ist jedoch häufig mit anderen kriminellen Aktivitäten verbunden. In Europa muß daher noch verstärkter als bisher gegen Schlepper vorgegangen werden.

Ein Paket gegen die organisierte Kriminalität soll von der Europäischen Union ausgearbeitet werden. Das Problem der illegalen Migration kann von keinem Land allein gelöst werden. Ein Erfolg gegen den organisierten Menschenschmuggel kann sich nur dann einstellen, wenn diesseits und jenseits der Grenzen in den Ausgangs-, Transit- und Zielstaaten eine gemeinsame und abgestimmte Politik verfolgt wird. Dazu gehört auch, daß das Rücknahmesystem von Illegalen mit allen Nachbarstaaten der EU lückenlos funktioniert.

Die EU sollte auch weiterhin eine einheitliche Flüchtlingspolitik anstreben sowie für eine einheitliche Vorgangsweise und einen Lastenausgleich bei großen Flüchtlingsbewegungen sorgen. Österreichs Ziel ist es, daß das Dubliner Abkommen innerhalb der EU konsequent angewendet wird und es eine gemeinsame europäische Linie in der Asylpolitik gibt.

Österreich unternimmt alles, um die illegale Einreise hintanzuhalten. Das österreichische Bundesheer und die Grenzgendarmerie leisten da hervorragende Arbeit. Im heurigen Jahr wurden bereits 2000 Schlepper und ungefähr 13 000 illegal einreisende Personen aufgegriffen, wobei die Hälfte der illegalen Grenzgänger über die ungarische Grenze, also über das Burgenland einreisen wollte.

Eine totale Absicherung unserer Grenzen ist eine Illusion. Wir stehen jedoch weiterhin zu einer herzeigbaren Asylpolitik.

Ich bringe nun folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anton Leikam, Paul Kiss zum Bericht des Innenausschusses über den Initiativantrag 842/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997 – Asylgesetz, BGBl. I Nr. 76/1997, in der Fassung der Kundmachungen, BGBl. I Nr. 106/1998 und BGBl. I Nr. 110/1998, geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In § 4 lautet Abs. 3 Z 1:

"1. ihre Behörden aus Österreich zurückgewiesenen, zurückgeschobenen oder abgeschobenen Fremden, die im Drittstaat Schutz vor Verfolgung suchen, uneingeschränkten Zugang zum Asylverfahren gewähren und solche Fremde – auch im Wege über andere Staaten – nicht in den Herkunftsstaat abschieben, sofern sie in diesem gemäß § 57 Abs. 1 oder 2 Fremdengesetz bedroht sind."

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(Beifall bei der SPÖ.)

12.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der verlesene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.


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