unzumutbare Praxis anzukämpfen, die sich in diesem Hohen Haus immer mehr breitmacht, daß nämlich eine Vielzahl von Gesetzen unter einem Titel geändert werden. Das trägt zur Rechtsunsicherheit bei.
Wir Freiheitliche sind nicht allein mit dieser Kritik. Ich darf dazu eine Stellungnahme des Instituts für Zivilrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck zitieren, worin es heißt:
"Wie alle Abgabenänderungsgesetze der letzten Jahre sieht der vorliegende Entwurf Novellen zu nicht weniger als 13 (!) Bundesgesetzen vor, was keinesfalls zur Übersichtlichkeit beiträgt ... und somit gewiß nicht dem Erfordernis einfacherer Gesetze und damit dem leichteren Zugang zum Recht dient."
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Das sollten Sie sich hinter die Ohren schreiben. Sie sprechen immer wieder von einem besseren Zugang zum Recht, von mehr Schutz für den Bürger, und dann machen Sie solche Regierungsvorlagen, die praktisch unlesbar sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Zum zweiten kritisiere ich die demokratiepolitisch bedenkliche Praxis in diesem Hohen Haus. Jedes Mal, wenn Angehörige der Oppositionsparteien Gesetzesanträge einbringen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Steuerrecht, werden diese zunächst lange nicht dem Ausschuß zugewiesen. Endlich im Ausschuß, werden sie zur Behandlung einem Unterausschuß zugewiesen, wo die Anträge der freiheitlichen Oppositionsabgeordneten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag liegen bleiben.
Wenn es aber der Regierung in den Kram paßt, dann werden steuergesetzliche Anträge sehr wohl rasch behandelt. Bei Oppositionsanträgen hingegen wird immer gesagt: Warten wir ab, was die Steuerreformkommission sagt, warten wir ab, wie das Ergebnis ausschauen wird! (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren! Das ist eine Diskriminierung der Arbeit der Opposition in diesem Hohen Haus, etwas, was wir massiv bekämpfen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Da dieses Abgabenänderungsgesetz 16 verschiedene Gesetzesnovellen beinhaltet, ist es in der Kürze der Zeit nur möglich, auf ein paar Highlights in diesem Konvolut einzugehen.
Da wird zunächst einmal das Gesetz im Einkommensteuerbereich im Zusammenhang mit den Jubiläumsgeldrückstellungen abgeändert, und zwar nicht deshalb, weil es der Regierung eben so paßt, sondern deswegen, weil wieder einmal der Verfassungsgerichtshof ein Husch-Pfusch-Gesetz dieser Regierung aufgehoben (Abg. Haigermoser: Beim Gesetz war der Lukesch auch dabei!) und damit deutlich gemacht hat, daß die Kuhhändel zwischen den Regierungsparteien – auf der einen Seite wird die Gewerbesteuer und auf der anderen Seite die Jubiläumsgeldrückstellung abgeschafft –, diese Abtauschhandlungen vor dem Verfassungsgerichtshof einfach nicht standhalten.
Dazu ist aber ganz wichtig, folgendes zu sagen – und ich lege Wert darauf, daß es im Protokoll steht –: Der Herr Finanzminister hat nach mehrmaligem Befragen zugesagt, daß bei der Wiederaufnahme von rechtskräftigen Veranlagungen nur der Tatbestand der neuen Bewertung der Jubiläumsgeldrückstellung behandelt und nicht eine totale Betriebsprüfung durchgeführt wird.
Ein weiterer Punkt ist die Änderung des Bausparkassengesetzes im Rahmen des Einkommensteuergesetzes, in dem die Bemessungsgrundlage neu festgelegt wurde. Auch damit wird der Bürger wieder einmal hinters Licht geführt. Vor nicht allzu langer Zeit wurde die Prämie reduziert, wodurch sich der Herr Finanzminister 400 Millionen Schilling erspart hat, und nun erhöht man die Bemessungsgrundlage, und das kostet den Finanzminister 300 Millionen Schilling. 100 Millionen Schilling wurden klammheimlich dem österreichischen Bausparer weggenommen!
Meine Damen und Herren! So geht es natürlich nicht! Dazu kommt noch, daß dieser Weg der falsche ist. Wir alle wissen, daß die Bausparkassen überliquid sind. (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Dr. Höchtl. – Abg. Mag. Stadler: Herr Präsident! Kann man diese Konferenz an der Regierungsbank nicht einstellen? Das ist unmöglich! Jedesmal muß ich mahnen! Kann man die Redezeit anhalten?)