Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 75

Noch in aller Kürze zum Finanzreformgesetz. Wir Freiheitliche werden diesem Finanzreformgesetz nicht zustimmen, weil es sich gegen die Mitarbeiter in der Finanzverwaltung richtet, weil darin keine Kosten-Nutzen-Rechnung vorgelegt wurde, weil damit dem Finanzminister eine Verordnungsermächtigung erteilt wird, die es ihm ermöglicht, ohne gesetzliche Änderung zum Beispiel die gesamten Finanzämter für Gebühren und Verkehrsteuern aufzulösen.

Ich gehe davon aus, daß eine Organisation im Finanzbereich sehr wohl notwendig ist. Aber mit Zentralisierung, mit Zusperren, mit Entscheidungen gegen den Willen der Mitarbeiter werden Sie keine Motivation bei den Finanzbeamten erreichen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter.) Ganz im Gegenteil: Sie werden demotivieren, Herr Kollege Peter, und Sie werden damit insbesondere dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung in Österreich nicht Rechnung tragen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.21

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.21

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Mit diesem Abgabenänderungsgesetz wird eine Reihe von Steuergesetzen entweder vereinfacht, verbessert oder werden notwendige Anpassungen durchgeführt.

Ich will im Prinzip nur auf zwei Punkte in diesem Abgabenänderungsgesetz eingehen. Zum ersten ist die Jubiläumsgeldrückstellung nun wieder möglich geworden. Der Verfassungsgerichtshof hat diese steuerbegünstigte Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung wieder möglich gemacht, und sie wird nun aktiv im Gesetz vorgesehen. Sie wird insgesamt wahrscheinlich eine halbe Milliarde Schilling kosten. Ich erwähne das deswegen, weil wir unmittelbar vor einer Diskussion zu einer Steuerreform stehen, und da muß man schon sehen, daß diese Jubiläumsgeldrückstellung ein Teil dessen war, was die Unternehmerseite beim letzten Strukturpaket hätte mit einbringen sollen, nun aber nicht einbringen kann, weil eben der Verfassungsgerichtshof anders entschieden hat. (Abg. Mag. Peter: Weil das Gesetz verfassungswidrig war!)

Man muß in Rechnung stellen, daß es etwa bei der Mindest-KÖSt genauso ist, und man muß berücksichtigen, daß andere Teile, etwa die Lkw-Maut, auch nicht durchgeführt sind, sodaß man insgesamt – eine halbe Milliarde Jubiläumsgeldrückstellung, eine halbe Milliarde Mindest-KÖSt und etwa 3 Milliarden Lkw-Maut – auf einen Betrag von 4 Milliarden Schilling kommt, was ein nicht vereinbartes Ungleichgewicht darstellt. Wir werden diesen Sachverhalt insbesondere in den Verhandlungen zur Steuerreform zugunsten der Lohnsteuerzahler besonders berücksichtigen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum zweiten Punkt: der Verlängerung der Möglichkeit, steuerfrei gebildete Mietzinsreserven aufzulösen. Es gibt derzeit die Möglichkeit, diese Mietzinsreserven bis Ende 1998 steuerfrei aufzu-lösen. Wir seitens der Arbeiterkammer haben gezeigt, daß das eigentlich ungerecht ist, weil diese Mietzinsreserve ja letzten Endes zu 40 Prozent vom Mieter selbst bezahlt wird und weil ja 40 Prozent der Mietzinsreserve privat zurückgehalten werden kann. Eine echte Lösung wäre gewesen, beides zu ändern, also diese 40 Prozent aufzuheben und dann auch die Möglichkeit der Auflösung der Mietzinsreserve zu verlängern.

Das zu erreichen ist in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner nicht möglich gewesen, sodaß nunmehr der zweitbeste Weg gegangen werden muß, und dieser zweitbeste Weg ist, diese Mietzinsreservenauflösung bis Ende 1999 zu verlängern, wobei man berücksichtigen muß, daß wahrscheinlich 1,5 bis 2 Milliarden Schilling dieser Mietzinsreserve unausgeschöpft blieben und es daher auch ein wesentlicher Impuls für die Bauwirtschaft sein würde, wenn diese 1,5 bis 2 Milliarden Schilling nun tatsächlich aufgelöst würden. Nur sollte man folgendes mit beachten: Dieser Impuls wäre nur dann gegeben, wenn auch tatsächlich glaubwürdig wäre, daß das danach nicht noch einmal und noch einmal und noch einmal verlängert wird. Ansonsten wäre der Impuls ja kein Impuls, wenn man darauf hoffen könnte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite