Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 88

,§ 313a. Ist eine Partei gehörlos oder hörbehindert, so ist erforderlichenfalls ein Dolmetscher beizustellen. § 181 gilt sinngemäß; die Gebühr für die Mühewaltung richtet sich nach § 54 Gebührenanspruchsgesetz 1975.‘"

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Ich bitte, diesen Abänderungsantrag mit in Verhandlung zu nehmen.

Wir werden diesen Gesetzesvorlagen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt, steht daher mit in Verhandlung.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung ist nun Herr Abgeordneter Böhacker zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.15

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mein Vorredner Kollege Auer hat behauptet, ich hätte das Bausparkassensystem kritisiert. – Das, Herr Kollege Auer, ist unwahr.

Wahr ist vielmehr, daß ich nicht die hervorragende Einrichtung des Bausparsystems kritisiert habe, sondern das Verhalten und die Vorgangsweise der österreichischen Bundesregierung in ihrer Wankelmütigkeit.

Sie wissen genau, Herr Kollege Auer, daß vor kurzer Zeit die Bausparprämie massiv gekürzt wurde (Zwischenrufe bei der ÖVP), der Finanzminister sich damit 400 Millionen Schilling erspart hat, und nunmehr wird die Erhöhung der Bemessungsgrundlage als Erfolg verkauft, obwohl damit nur 300 Millionen den Bausparern zurückgegeben werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Auer! Diese unehrliche Politik der Bundesregierung habe ich kritisiert und nicht das Bausparkassensystem! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist als nächster Herr Abgeordneter Nußbaumer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.16

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das vorherige Beispiel hat wieder gezeigt, wie oberflächlich die Abgeordneten der ÖVP, eigentlich der gesamten Regierungskoalition zuhören und wie oberflächlich sie argumentieren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen zu dieser Regierungsvorlage machen. Allein diese 16 Gesetze, die mit einem einzigen Gesetz geändert werden, zeigen auf, wie berechtigt die Kritik an den komplizierten und unlesbaren, undurchschaubaren Gesetzen ist. Dieses Gesetz bringt, Herr Staatssekretär, auch wenn Sie das in der Debatte behauptet haben, keine Bürgernähe, bringt keine Vereinfachung, sondern bringt nur zusätzliche bürokratische Abläufe, verkompliziert das Ganze und ist in letzter Konsequenz natürlich auch kostenaufwendiger.

Wenn Sie die Regierungsvorlage im Detail durchlesen, dann können Sie den Ausführungen nur folgen, wenn Sie in eine Bibliothek gehen, um auf die gesamten Verweise zugreifen zu können. Ich lese Ihnen ein Beispiel vor. Da heißt es: Es wird angefügt: Artikel I Z 64 Steuerreformgesetz 1993, BGBl. 818/1993 in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. 201/1996, gilt nicht für Rückstellungen im Sinne des § 14 Abs. 12 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 30/1998. – Bitte, wie soll man sich, wenn man diesen Satz liest, noch auskennen? (Abg. Mag. Trattner: Können Sie uns den Satz erklären, Herr Staatssekretär?)


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