Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 110

Klar ist, daß eine Aufwertung – insbesondere von Grundstücken – selbstverständlich einer Aufwertungsrücklage zugeführt werden muß. Diese Aufwertungsrücklage soll dann im Laufe von 10 Jahren aufgelöst werden, um zu verhindern, daß jemand aufwertet, dann verkauft und damit den vollen Aufwertungsgewinn kassiert. Auch eine solche Vorkehrung ist möglich und ohne große buchhalterische Maßnahmen einzubinden.

Frau Kollegin Frieser hat die Bezeichnung fragwürdig gefunden. Einverstanden; dann nennen wir es eben "Jahrhundert-Eröffnungsbilanz". Das Ziel bleibt dasselbe: Werte in der Bilanz darzustellen, die realistisch sind; nicht aber das, was wir heute tun und was Sie an Nationalbank-Statistiken sehen können, in denen Eigenkapitalausstattungen im Minusbereich liegen. Ich weise Sie zwar auch darauf hin, daß das in vielen Fällen der Realität entspricht, aber geben wir doch den Unternehmungen, die gesund sind, die Möglichkeit, ihr wirkliches Eigenkapital darzustellen!

Damit komme ich zur Frage der Besteuerung nichtentnommener Gewinne, die immer wieder diskutiert wird. Auch Kollege Stummvoll hat ähnliche Vorschläge gemacht. Wenn Sie dann eine Euro-Eröffnungsbilanz haben und daher ein buchmäßiges Eigenkapital darstellen können, dann können Sie klar sagen: Dieses buchmäßige Eigenkapital wird mit der Sekundärmarktrendite verzinst, und dieser Zinsertrag ist mit der KESt belastet. Damit haben Sie horizontale Steuergerechtigkeit zwischen Finanzkapital und Sachkapital. Der darüber hinausgehende Gewinn ist selbstverständlich zur Gänze zu versteuern. Damit ist meiner Ansicht nach auch die ganze Diskussion um die Besteuerung nichtentnommener Gewinne vom Tisch.

Die freiheitliche Fraktion hat sich damals zu dieser Frage im Prinzip ebenfalls positiv geäußert. Sie hat gefragt, ob man eine Verkehrswertermittlung auch beim beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen durchführen sollte. Wir meinen, es wäre einfacher, das Ganze mit den Anschaffungswerten zu begrenzen.

Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, das ist eine sinnvolle Maßnahme, welche die österreichischen kleinen und mittleren Unternehmungen – ich sagte schon, daß größere Unternehmungen dieses Problem durch Schachtelkonstruktionen bereits gelöst haben – fähig macht, im neuen Wirtschafts- und Währungsraum so wie andere Unternehmungen zu agieren.

Wenn Sie heute mit einer österreichischen Bilanz eines "urgesunden" Unternehmens zu einem deutschen Banker gehen, dann schaut er Sie durch seine halbe Brille an und sagt: Warum gehen Sie nicht zum Konkursrichter? Sie wollen doch wohl keinen Kredit von mir! – Denn die Werte in den Bilanzen sind so verzerrt, daß Sie mit Bewertungsgutachten noch einmal nachweisen müssen, daß das, was in der Bilanz steht, eigentlich nicht stimmt, sondern daß das stimmt, was im Gutachten steht.

Geben wir den Unternehmungen die Chance, diese Gutachten gleich in die Bilanz aufzunehmen und wirkliche Bilanzen auszuweisen! Wir haben dann eine bessere Basis für erfolgreiches Wirtschaften in der Zukunft. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. 5 Minuten Redezeit, so wie alle nachfolgenden Redner. – Bitte.

15.53

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Peter! Ich möchte meinen Debattenbeitrag in zwei Teile untergliedern. Bezugnehmend auf Ihre Begründung des heutigen Fristsetzungsantrages ist zu sagen, daß der erste Teil Ihrer Begründung eigentlich eine Materie betrifft, die durch ein Konzernabschlußgesetz zu regeln ist, wie derzeit eines im Bundesministerium für Justiz ausgearbeitet wird. Dagegen gibt es im Prinzip auch keinen Einwand.

Was den zweiten Teil betrifft – darüber haben wir schon bei der ersten Lesung debattiert –, hat sich der Sachverhalt meiner Ansicht nach seit unserer letzten Debatte nicht sehr verändert.


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