Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 112

Es besteht nicht nur kein sachlicher Zusammenhang, sondern es könnte durchaus der Eindruck entstehen, daß es sich bei der Umstellung auf den Euro nicht bloß um eine rechnerische Währungsumstellung, sondern durchaus um eine Art Währungsreform handelt. Gerade dieses Thema brauchen wir aber nicht. Denn nur aus Anlaß einer Währungsreform oder infolge währungspolitischer Turbulenzen werden Bilanzstrukturen grundsätzlich erneuert. Ich denke dabei an das Schilling-Eröffnungsbilanz-Gesetz 1955, mit dem die Effekte der Nachkriegszeit bereinigt wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute stabile Verhältnisse in unserem Land. Wir haben eine niedrige Inflationsrate, ein niedriges Zinsniveau, ausgezeichnete Wirtschaftsdaten, und all das dank der Konsolidierung des Budgets. Denken Sie etwa an die Neuverschuldung im Jahr 1995, die zirka 6 Prozent des BIP betragen hat, und im Vergleich dazu an die Neuverschuldung aus dem Jahre 1997 von unter 2 Prozent vom BIP.

Gerade diese Budgetkonsolidierung war auch ein wesentliches Verdienst der Österreichischen Volkspartei, ein wesentliches Verdienst des Schüssel-Ditz-Kurses. Aus meiner Sicht ist derzeit eine Änderung, wie im Antrag des Liberalen Forums gefordert, an sich nicht notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

Im übrigen werden die Fragen der Unternehmensbesteuerung im Zuge der Steuerreform diskutiert und auch politisch entschieden werden. Auch unsere Fraktion wird diesem Antrag daher nicht die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. Gleiche Redezeit. – Bitte.

16.02

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Peter, die freiheitliche Fraktion wird diesem Fristsetzungsantrag die Zustimmung erteilen. (Abg. Mag. Steindl: Na geh!)

Ich habe heute im Rahmen der Diskussion über das Abgabenänderungsgesetz 1998 versucht, ein Bild zu zeichnen, das zeigen soll, wie in diesem Hohen Haus mit Anträgen der Opposition umgegangen wird. Zum Beispiel: Ein Antrag wird zugewiesen, kommt in den Unterausschuß, wird nicht beraten, sondern bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag deponiert, bis er dann schlußendlich verfällt. Daher sollten wir alle gemeinsam ein Interesse daran haben, unabhängig vom Inhalt eines Antrages sehr wohl auch über die Anträge der Opposition zu diskutieren. Wir können ja dann in der Sachentscheidung ja oder nein dazu sagen. – Wir werden diesem Antrag daher zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Gusenbauer! Ich teile Ihre Meinung, daß das Prinzip der Maßgeblichkeit bei der Handelsbilanz im Vordergrund stehen soll und muß. Ich teile auch Ihre Sorge, daß die Handelsbilanz und die Steuerbilanz immer weiter auseinanderdriften. Aber es muß die Frage gestattet sein: Wer hat denn jene Gesetze, vor allem jene Abgabenänderungsgesetze, die dieses Auseinanderdriften von Handelsbilanz und Steuerbilanz bewirken, mit der Mehrheit in diesem Hohen Haus beschlossen?! – (Abg. Dr. Gusenbauer deutet auf alle Fraktionen des Hauses.) – Es waren schlicht und ergreifend die Regierungsparteien! Hier heute herauszukommen und zu sagen, ein Antrag der Opposition würde diesem Prinzip widersprechen, ist also nicht ganz zulässig.

Zur Sache selbst. Herr Kollege Peter! Ich darf erstens sagen: Die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen zur steuerbegünstigten Aufwertung von Betriebsvermögen ist eine langjährige freiheitliche Forderung.

Zum zweiten: Auch der Fachsenat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat immer wieder in Publikationen diese Aufwertungsmöglichkeit eingefordert. Auch der Präsident des Vereines der österreichischen Steuerzahler, Dkfm. Franz Burkhart, hat in vielen Publikationen die Vorteile einer derartigen Aufwertung dargestellt.


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