Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 113

Eines stört mich allerdings – und das habe ich schon bei der ersten Lesung gesagt –, und zwar der Ausdruck "Euro-Eröffnungsbilanz". Eine solche Aufwertungsbilanz hätte es bereits zu Anfang der neunziger Jahre geben müssen. Daher ist der Begriff "Euro-Bilanz" nicht richtig und würde den Eindruck erwecken, daß diese Aufwertungsbilanz nur wegen der Einführung des Euro geschaffen wird.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang – dieser Punkt wurde heute schon mehrfach angezogen – an die Schilling-Eröffnungsbilanz vom 7. Juli 1955 erinnern. Diese Maßnahme hat zahlreiche Vorteile für die österreichische Wirtschaft und viele Vorteile für die Arbeitsplatzschaffung gebracht. Ich bin davon überzeugt, daß es wirklich kein großes Risiko bedeuten würde, wenn dieses Hohe Haus die Erstellung einer Art "Startbilanz in das neue Jahrtausend" beschließen würde. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Ich verhehle allerdings nicht, daß Aufwertungen in einer Bilanz gewisse Gefahren in sich bergen, und zwar vor allem hinsichtlich des Gläubigerschutzes. Man muß sehr vorsichtig vorgehen, damit kein Bilanzbild dargestellt wird, das verzerrt ist und vielleicht – wie du es meinst, Kollege Peter – nur dazu dient, daß wir beim deutschen Kreditgeber Kredit bekommen. Der Gläubigerschutz hat also absolut im Vordergrund zu stehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein weiterer Vorteil wäre selbstverständlich, durch die Aufwertung und die dadurch möglich werdende zusätzliche Abschreibungsbasis in den Folgejahren entsprechendes Eigenkapital in den Unternehmen zu bilden. Ein weiterer Vorteil wäre auch, daß die sogenannte Scheingewinnbesteuerung, insbesondere im Bereich der Betriebsaufgaben, endlich abgestellt wird.

Ich habe einmal ein Beispiel gebracht, das signifikant ist und zeigt, daß Scheingewinne und deren Besteuerung dazu führen können, daß ein Unternehmen nicht geschlossen werden kann, daß der Unternehmer nicht in den Ruhestand gehen kann, weil er sich den Aufgabegewinn und die daraus resultierende Steuer nicht mehr leisten kann.

Es gibt viele Dinge inhaltlicher Natur, die man noch diskutieren müßte. Warum machen wir zum Beispiel beim Gebäude keine Aufwertung zum Teilwert, sondern begrenzen den Wert mit den historischen Anschaffungskosten? Warum gibt es einen fixen Satz für den Aufwertungsgewinn? Warum gibt es keinen Viertelsteuersatz, keinen Hälftesteuersatz? – Es gibt doch viele Betriebe, die im laufenden Jahr einen Verlust haben und bei denen sich zum Zeitpunkt der Aufwertung diese beiden Komponenten – Aufwertungsgewinn und Verlust aus der laufenden Tätigkeit – ausgleichen könnten.

Zum Abschluß noch einmal: Der Antrag als solcher ist absolut diskussionswürdig, und ich würde wirklich bitten, daß der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Professor Nowotny, diesen Tagesordnungspunkt endlich auf die Tagesordnung des Ausschusses setzt! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.07

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Die bisherige Debatte hat bei allen teilweise vorgetragenen Bedenken eigentlich gezeigt, daß es niemanden gegeben hat, der der Meinung war, daß es sich hierbei nicht um eine wirklich wichtige und auch diskussionsbedürftige Materie handelt. Es gab eine unterschiedliche Zustimmungsbereitschaft, das gebe ich zu, aber gerade deswegen ist, wie ich meine, die beantragte Fristsetzung wirklich von echter Bedeutung.

Es wäre an der Zeit, daß wir die Gespräche über die Möglichkeiten eines – ich verwende jetzt den von uns geprägten Namen – Euro-Bilanzgesetzes eröffnen, daß wir diese Möglichkeiten so rasch wie möglich diskutieren, denn daß diese Bilanz ein vielfach gehegter Wunsch ist, wurde von diesem Pult aus schon von meinen Vorrednern betont.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite