Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 119

Wenn Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend die Einführung eines Gütesiegels für Spendenorganisationen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mehrheitlich angenommen. (E 150.)

 

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Aumayr und Genossen betreffend Steuerentlastung für Österreichs Landwirte.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Finanzreformgesetz 1998 samt Titel und Eingang in 1466 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem beitreten wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Falls Sie diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist ebenfalls die Mehrheit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1467 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Richterdienstgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Nebengebührenzulagengesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesfinanzgesetz 1999 geändert werden (1506 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun den 5. Punkt der Tagesordnung auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir treten in die Debatte ein.

Als erster Redner ist Herr Abgeordneter Gaugg gemeldet. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.26

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Die Novelle zum Richterdienstgesetz befaßt sich unter anderem mit der Neugestaltung der Einkommen der Richter und Staatsanwälte. Aufgrund des Drucks der Betroffenen und der Öffentlichkeit liegt mit dieser Änderung nun nach monatelangen Verhandlungen ein Ergebnis vor, das als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet werden kann, zumal die letzte Reform in dieser Richtung bereits 1979, also vor beinahe schon 20 Jahren, stattgefunden hat und sich die Einkommensentwicklung fast ausschließlich am Dienstaltersprinzip orientiert hat.

Mit der nunmehrigen Regelung kommt man zu einer transparenteren Einkommensgestaltung, einer Anhebung der Anfangsbezüge bei einer gleichzeitigen Abflachung der Endbezüge – das ist jener Punkt, der allgemein in der Bevölkerung und bei den Beschäftigten Zuspruch findet, weil ein gewisses Maß an Gerechtigkeit damit verbunden ist.


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