Auch der Übergang von den Biennien auf vier Jahre bringt mehr Gerechtigkeit, Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit.
Die Möglichkeit, beim alten Vertrag zu bleiben, ist ein Angebot, das ausverhandelt wurde und jährliche Mehrkosten in der Höhe von etwa 12 Millionen Schilling mit sich bringt, was als durchaus vertretbar erscheint.
Im Zusammenhang mit der Gesetzwerdung betreffend die Einkünfte der Richter und Staatsanwälte wurde auch gesagt, daß diese beispielgebend für ähnlich gestaltete Kollektivverträge oder Gesetze sein könnten. Und das ist durchaus positiv.
Die gesamten Mehrkosten sind mit 60 Millionen bis 80 Millionen Schilling jährlich festgehalten. Erlauben Sie mir aber ein paar kritische Bemerkungen dazu.
Die Entlohnung nach dem Dienstaltersprinzip ist grundsätzlich in Ordnung und findet in vielen Kollektivverträgen ihren Niederschlag, die Leistung ist jedoch zuwenig stark berücksichtigt. Die Leistungsanreize müßten noch verstärkt werden; wir treten dafür ein. Da diese im Gesetz nicht in dem Ausmaß berücksichtigt werden, wie wir uns das vorstellen, haben wir zusätzlich einen entsprechenden Antrag eingebracht.
Etwas kritisch bemerkt werden muß von unserer Seite, daß es in diesem Gesetz bei der Versetzung in den Ruhestand eine wirklich museale Einrichtung gibt. Es handelt sich um folgendes: Wenn ein Richter zwei Jahre lang als Gesamtbeurteilung ein Nichtentsprechend hat, wird er aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zu stellen. Das bedeutet, wenn sich jemand sagt – das wird aber bei unseren Richtern und Staatsanwälten nicht vorkommen –: Ich mag nicht mehr! und sich zurücklehnt und negativ beurteilen läßt, bekommt er die Aufforderung, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand zu stellen. – Nichts Schlimmeres soll einem 35jährigen oder 38jährigen passieren.
Diese Regelung gehört umgehend abgeändert, weil sie ja geradezu eine Aufforderung ist, die geforderte Leistung nicht zu erbringen.
Ebenfalls in Frage zu stellen ist die Dienstfreistellung in Prozenten, weil es schwer nachvollziehbar ist, wenn jemand eine Dienstfreistellung erhält und keine fixen Dienstzeiten hat. Wie soll man das messen? – Mit der Zuteilung einer geringeren Anzahl von Akten sollte man das fairerweise entsprechend formulieren und nicht in Prozentsätzen der angegebenen Dienststunden.
Es wäre nicht unsere Bundesregierung, würden nicht gleichzeitig mit der Regierungsvorlage wiederum Änderungswünsche beziehungsweise Änderungen von den Abgeordneten der Regierungsparteien eingebracht werden. Man ist nämlich draufgekommen, daß mit dem eingebrachten Gesetzentwurf die Justiz unter die Verwaltung gestellt würde – zumindest monetär –, daß der höchste Verwaltungsbeamte mehr verdienen würde als der oberste Gerichtshofspräsident, und das wollte man noch rasch korrigieren. An und für sich ist das nichts Schlechtes, aber es sagt doch über die Qualität etwas aus. Ich sage das, weil von seiten der Abgeordneten der Regierungsparteien immer wieder kritisiert wird, daß die Opposition gar so viele Änderungsanträge einbringt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Ich muß sagen: Trotz der zahlreichen Mängel, die dieses Gesetz enthält, ist es geprägt von einem liberalen Schritt in Richtung einer faireren Entlohnung der Mitarbeiter. Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen.
Erlauben Sie mir aber, im Hinblick auf die allgemeine wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Situation folgendes zu sagen: In Österreich ist es so – in den letzten Monaten und Jahren noch verstärkt –, daß immer mehr qualifizierte Arbeitsplätze verlorengehen, und zwar gerade in jenen Betrieben, wo sich die Zahl der Vorstandsdirektoren wundersam vermehrt. Das war bei den Österreichischen Bundesbahnen so, das ist bei der Post so, das ist bei den österreichischen Banken so, das ist insbesondere auch beim Verbund so.