Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 121

Früher hat man mit zwei, maximal drei Vorstandsdirektoren das Auslangen gefunden – ein paar Rote, ein paar Schwarze hat man untergebracht –, und die Menschen haben Beschäftigung gehabt. (Abg. Marizzi: ... Blaue!) Heute zeichnen sich die Vorstandsdirektoren als verantwortungslose Kündiger aus, weil sie selbst Verträge haben, die unkündbar sind, die ihnen einen gesicherten Lebensabend bescheren und dergleichen mehr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Finanzminister und Sie, Herr Staatssekretär, haben ihren Einfluß geltend zu machen, daß dieses Unwesen abgestellt wird. Es kann doch nicht so sein, daß im Verbundkonzern Hunderte, wenn nicht Tausende Mitarbeiter entlassen werden – nein, nicht entlassen, Entschuldigung, gekündigt werden, aber für den Betroffenen ist das eine Frage von zwei, drei Monatsbezügen mehr, und die Abfertigung bekommt er. Er wird gekündigt und ist dann arbeitslos, aber jener, der ihn auf die Straße schickt, hat einen gesicherten Vertrag und bekommt, wenn er nach fünf Jahren nicht wiederbestellt wird, eine Pension in beachtlicher Höhe.

Da, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch seitens der Gewerkschaft, sind wir, glaube ich, einer Meinung, daß da einmal etwas geschehen muß.

Wenn ein Manager ein tüchtiger Manager sein soll, dann hat neben dem erfolgreichen Führen des Unternehmens auch die Beschäftigung der Mitarbeiter oberste Priorität zu haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters ist Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort gemeldet. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.33

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Rechtsgrundlage, das Richterdienstgesetz, ist ein Ergebnis von Verhandlungen mit der betroffenen Berufsgruppe, und zwar auf Basis des Grundsatzes, die Anfangsgehälter anzuheben und der Gehaltskurve einen etwas anderen Verlauf zu geben, wonach sie nicht mit zunehmendem Dienstalter immer stärker steigt, sondern mit zunehmendem Dienstalter eher verflacht. Das ist also durchaus ein Ansatz, der gerade den jungen Richtern sehr stark entgegenkommt, da auch die jungen Richter sehr verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen haben und sehr verantwortungsvoll arbeiten.

Das Ergebnis entspricht zwar nicht ganz dem, was sich manche gewünscht haben, aber ein Verhandlungsergebnis ist nun einmal kein Wunschergebnis. Eines zeigt sich aber sehr klar: Das Gesetz ist transparent, ist durchschaubar, überschaubar. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das stimmt nicht! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Nicht einmal das stimmt!) Die vielfältigen Zulagen wurden als integraler Gehaltsbestandteil eingebaut (Abg. Dr. Partik-Pablé: Ja, und das soll transparenter sein, wenn es wieder Zulagen gibt?), und es gibt nur noch dort Zulagen, wo auch tatsächlich Verwaltungsarbeit geleistet wird. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber transparent ist das noch lange nicht!)

Gesellschaftspolitisch ist das, meine ich, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, und es sollten noch weitere ähnliche Gehaltsgrundlagen so gestaltet werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Mag. Barmüller vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.35

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich schließe mich den Ausführungen meiner Vorrednerin inhaltlich an: Das Gesetz ist transparent, es wird den gesamten Bereich der Besoldung bei den Richtern und Staatsanwälten transparenter machen. Aber mit dieser Vorlage ist, meine Damen


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