Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 127

innerhalb des laufenden Budgets sind, ist zu beziffern. – In der Regierungsvorlage stand jedoch, daß dadurch keine Kosten entstünden.

Wir mußten feststellen, daß der Finanzminister – schade, daß er heute nicht da ist – bei der Beantwortung dieser unserer Anfrage einfach über das Ganze hinweggegangen ist.

Tatsächlich gibt es in diesem Bereich Mindereinnahmen von mindestens 300 Millionen Schilling. Das wissen Sie ganz genau, Herr Staatssekretär, genauso wie wir alle hier in diesem Haus.

Es hat das Parlament das Recht, zu fragen, welche finanziellen Auswirkungen auf das Budget beziehungsweise auf die einzelnen Budgetkapitel eine Gesetzesänderung oder ein Gesetzesantrag hat. Da kann man doch nicht über den Inhalt des Bundeshaushaltsgesetzes hinweggehen, in welchem klare Regelungen über eine sogenannte Kosten-Nutzen-Analyse beziehungsweise über eine Abschätzung der Mindereinnahmen beziehungsweise über eine Abschätzung eines höheren Aufwands festgeschrieben sind.

Es ist dieser Antrag beziehungsweise sind die zwei Abänderungsanträge vielleicht ein Weg in eine bestimmte Richtung, aber zuerst sollten Sie die gesetzlichen Bestimmungen, die im Bundeshaushaltsgesetz ohnedies bereits enthalten sind, befolgen beziehungsweise nach diesen gesetzlichen Bestimmungen handeln, und dann können Sie sich für neue gesetzliche Bestimmungen hier im Hohen Haus Zustimmung holen. Aber bevor das nicht passiert und solange somit das bisherige Recht ein totes und kein geltendes Recht ist, so lange können Sie von unserer Seite keine Zustimmung erlangen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Nowotny. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.57

Abgeordneter Dr. Ewald Nowotny (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich freue mich, daß Kollege Trattner dieses Vorhaben zumindest als grundsätzlich sinnvoll bezeichnet. Mehr ist wahrscheinlich von ihm nicht zu erwarten. Es ist ein Vorhaben, bei welchem es, wie ich meine, doch wichtig ist, hier im Hohen Haus bewußt zu machen, worum es geht.

Es hat der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen in einer Studie zur Verbesserung und zur Rationalisierung des Budgetprozesses konkrete Vorschläge gemacht, und das, was wir heute hier machen, ist eine Umsetzung dieser Vorschläge. Und es ist schon wichtig, einmal darauf hinzuweisen, daß wir hier im Hohen Haus doch bestrebt sind, in den praktischen Dialog mit Experten zu treten, und daß das Ergebnis solcher Studien auch seine Umsetzung findet. Und das ist heute hier der Fall.

Konkret geht es bei dieser Flexibilisierungsklausel darum, daß man nun erstmals im öffentlichen Sektor die Chance schafft, für bestimmte Bereiche Quasiexperimente durchzuführen in dem Sinn, daß da eigenverantwortlich gehandelt werden kann, daß versucht werden kann, Kosten zu reduzieren, und daß diese Kostenreduktion dann auch zum Teil der jeweiligen Abteilung oder Stelle zugute kommt. Ich halte das aus folgenden zwei Gründen für wichtig:

Erstens: Man muß sich dessen bewußt sein, daß wir, so wie in jedem Unternehmen, auch im öffentlichen Sektor die Notwendigkeit haben, Strukturen mit entsprechenden Anreizeffekten zu schaffen. Ich glaube, daß das ein Punkt ist, der vielleicht viel zu oft übersehen wird. Es hat der öffentliche Sektor, sofern man es so sehen will, natürlich die Tendenz zur rechtlichen Normierung, aber ich glaube, daß gerade auch im öffentlichen Sektor wie in jedem Unternehmen die ökonomischen Incentives, die ökonomischen Anreize, etwas sind, was man in Zukunft stärker gewichten muß.

Ein weiterer Punkt: Die Frage der Effizienz und auch die Frage der Effizienzsteigerung im öffentlichen Dienst sind von enormer Bedeutung. Wir müssen uns jedoch schon dessen bewußt sein, daß eine Effizienzsteigerung nicht dadurch erreicht werden kann, daß man Leistungen reduziert, sondern nur dadurch, daß man bei gleicher Leistung kostengünstiger produziert. Ge


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