Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 128

nau das soll mit dieser Flexibilisierungsklausel erreicht werden. Es ist ein konkreter Ansatz, der aber Ergebnisse offenläßt, da derzeit gar noch nicht gesagt werden kann, wer aller daran teilnimmt. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Es gibt inzwischen aber eine Reihe von Interessierten, so zum Beispiel im Schulwesen. Einzelne Schulen wollen in den Genuß dieser Flexibilisierungsklausel kommen. Ich halte das für einen richtigen Ansatz und meine, daß es ein konkretes praktisches Beispiel für eine Verwaltungsreform ist. Eine Verwaltungsreform ist etwas, was nicht sehr rasch geht, sondern wo Ergebnisse erst über Zeiträume sichtbar werden. Aber es ist eine Investition in die Zukunft, und eine solche Investition in die Zukunft tätigen wir heute, und ich lade Sie alle ein, an dieser Investition mitzuwirken! (Beifall bei der SPÖ.)

17.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.00

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Beide Tagesordnungspunkte, die jetzt zur Verhandlung stehen, liegen mir am Herzen; der erste weniger, der zweite mehr. Der erste ist durchaus positiv zu beurteilen, weil wir der Meinung sind, daß die vorgesehenen Flexibilisierungen im Budget, wie etwa die Mehrjährigkeit, die Möglichkeit, Projektleiter einzusetzen, das Management für die Überschüsse und so weiter, und die Befristung des Gesetzes positiv zu sehen sind.

Enttäuscht sind wir aber, was den nächsten Tagesordnungspunkt betrifft, und zwar aus einem einfachen Grund. Wir hatten Gelegenheit, einen Antrag des Liberalen Forums, ein Anliegen meines Kollegen Hans Peter Haselsteiner, im Ausschuß, und zwar am 30. Juni, zu diskutieren. Wir waren uns dann einig, daß es zweckmäßig wäre, ihn zu vertagen, um diesen Antrag dann gemeinsam zu diskutieren und weiterzuentwickeln, und zwar auch in bezug auf Ansätze, die von der Regierungsseite kommen sollten.

Am 30. Juni 1998 war der Herr Staatssekretär im Ausschuß, und es gab dort eine fruchtbare Diskussion. Ich konnte erkennen, daß Dr. Ruttenstorfer den Sinn und das Anliegen unseres Antrages, nämlich mehr Transparenz zu schaffen, an und für sich vollständig teilt. Wir hegten daher die primäre Einschätzung, daß unser Anliegen erfolgreich sein könnte. – Die Begründungen aber, die dann in der nächsten Ausschußsitzung Herr Bundesminister Edlinger vorgebracht hat, warum man dem aus seiner Sicht nicht nähertreten sollte, waren für mich in keiner Weise plausibel.

Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß es mit hoher Wahrscheinlichkeit nach jeder Wahl, nach jeder Regierungsbildung zu manchmal größeren, manchmal kleineren Änderungen im Rahmen des Bundesministeriengesetzes kommt und daß dann die periodenüberschreitende Vergleichbarkeit von Personalständen, Budgetansätzen und so weiter sehr erschwert wird, weil es zu Umordnungen kommt, die aus dem Bundesministeriengesetz resultieren. Dadurch geht vielfach die Transparenz verloren; wir konnten das ja in letzter Zeit geradezu überdeutlich verspüren.

Nun räume ich ein, daß derzeit das Problem zwar nicht aktuell, aber virulent ist. Es ist damit zu rechnen, daß es auch bei anderer Gelegenheit – möglicherweise schon nach der nächsten Wahl –, und zwar aus verschiedenen wohlerwogenen oder weniger wohlerwogenen Gründen, zu Veränderungen im Gefüge der Bundesministerien kommt, daß Sektionen "wandern", daß Häuser zusammengelegt, aufgelöst oder neu organisiert werden. Darauf hätte unser Antrag abgezielt.

Daß Bundesminister Edlinger gemeint hat, das koste etwas und der Nutzen sei nicht klar genug erkennbar, finde ich deswegen so bedauerlich, weil parlamentarische Kontrolle natürlich etwas kostet, aber ihr Nutzen eigentlich selbstverständlich sein sollte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite