Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 134

Budgetpolitik herbeigeführt hat. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schieder: Was der Wähler dann auch entsprechend honoriert hat! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Das muß man immer wieder betonen, sonst geht es unter. Seither wird von allen Parteien über Strukturwandel, rigoroses Einsparen, Effizienzsteigerung und so weiter gesprochen.

Und ich erinnere an einen zweiten historischen Markstein: 1996 wurde bei einer Parlamentarischen Enquete über staatliche Transparenz und Einführung einer Kostenrechnung klargestellt, daß mit jedem Antrag und mit jedem Gesetz nicht nur Kosten reduziert, sondern die Staatsausgaben auch erweitert werden. Und wenn man sich diese Anträge anschaut, dann stellt man fest, sie kommen zum überwiegenden Teil von der Opposition. Und es steht meist lapidar nur folgender Satz drinnen: Kostenschätzung: entweder "nicht absehbar" oder "keine". – Wir müssen uns allesamt bei der Nase nehmen, wenn wir derartige Anträge stellen.

Im Lichte der Maastricht-Kriterien und der vorgelegten Studie des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen möchte ich folgende drei Aspekte einbringen:

Erster Aspekt (Staatssekretär Dr. Ruttenstorfer spricht mit einem an der Regierungsbank stehenden Abgeordneten) – Herr Staatssekretär, ich hoffe, Sie können mir zuhören –: Was hindert Sie und den Finanzminister daran, die derzeit geltenden rechtlichen Grundlagen auszuschöpfen? – Ich behaupte, sie werden nicht ausgeschöpft.

Ich denke dabei etwa an den § 28 der Geschäftsordnung des Nationalrates. Selbständige Anträge, die den Bundesvoranschlag überschreiten, müssen zugleich Vorschläge enthalten, wie der Mehraufwand zu decken ist. – Das wird doch kaum eingehalten.

Oder ich denke an eine Entschließung des Nationalrates aus dem Jahr 1981, wonach jeder Gesetz- und Verordnungsentwurf dem Rechnungshof zur Stellungnahme geschickt werden soll. – Das wird auch nicht lückenlos eingehalten.

Oder ich denke an den § 14 BHG 1977, wonach jedem Entwurf, jeder Verordnung eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen angeschlossen werden muß. Diese Richtlinie des Finanzministers wurde, obwohl wir seit 1993 darüber sprechen, erst im Jänner 1998 erlassen, Herr Staatssekretär. – Ich frage Sie: Warum? Weshalb? Welche Motive gab es dafür?

Oder: Es fehlt nach wie vor eine Kosten-Nutzen-Analyse. Es fehlen Anreize, um Abweichungen in Zukunft zu vermeiden.

Also erster Aspekt, Herr Staatssekretär: Geltende Bestimmungen sind entsprechend einzuhalten.

Auf den zweiten Aspekt bin ich schon eingegangen. Die Richtlinien nach § 14 BHG über die finanziellen Auswirkungen sind erst 1998 erlassen worden. Das hätte man schon viel früher tun können.

Der dritte Aspekt betrifft die eigentliche Gesetzesänderung, die sogenannte Flexibilisierungsklausel. Sie ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wir in den Gemeinden praktizieren diese sogenannte Flexibilisierungsklausel seit Jahren! Da könnte man sich seitens des Bundes einiges abschauen. Wir von der ÖVP sind dafür. Wir glauben, daß damit Einsparungen erreicht werden können, und ich bin schon gespannt, wie der erste Bericht des Finanzministers darüber ausschauen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.31

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Tagen und Stunden sehr viel über die Steuerreform diskutiert. Wir von der Volkspartei haben immer gesagt, die Herausfor


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