Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 147

18.25

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte zum 2. Budgetüberschreitungsgesetz Stellung nehmen.

Im wesentlichen geht es in dieser Vorlage um verschiedene Maßnahmen, die bei der Erstellung des Voranschlages 1998 nicht vorhersehbar waren. Es geht um Maßnahmen, die damals betragsmäßig nicht abgeschätzt werden konnten. Es geht um einen Gesamtbetrag in der Höhe von 467 Millionen Schilling, der mit verschiedenen Umschichtungen bedeckt werden kann. Dieser wird durch Ausgabeneinsparungen, durch Mehreinnahmen und durch geringe Rücklagenauflösungen bedeckt. Das heißt, der Abgang des allgemeinen Haushalts wird nicht erhöht, diese Maßnahmen ändern am Saldo überhaupt nichts, und diese Maßnahmen sind letztlich budgetneutral.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Wir können heute – allen Unkenrufen zum Trotz – auf eine erfolgreiche Budgetvollziehung hinweisen. Es ist natürlich legitim, daß die Opposition das ein bißchen anders sieht. Es ist auch legitim, daß Kollege Steindl den Altstaatssekretär Ditz wieder in die Diskussion bringt. Das macht überhaupt nichts. Hauptsache ist, daß das Budget 1998 im Plan ist.

Diese intelligente Vorgangsweise, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, hat auch der Finanzschuldenbericht untermauert. Dieser Bericht bestätigt, daß der eingeschlagene Kurs die Konsolidierung – die übrigens das wesentliche Ziel dieser gescheiten Budgetpolitik darstellt – weiter vorantreibt. Das Defizit wurde halbiert, und das ist eine enorme Leistung. Ich erwähne das auch deshalb, weil es im vergangenen Jahr zum ersten Mal gelungen ist, tatsächlich die Verschuldung aller öffentlichen Haushalte zu senken.

Ich meine daher, daß dieses 2. Budgetüberschreitungsgesetz eine wichtige Etappe für das laufende Budget ist, und wir werden daher dieser Vorlage die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.28

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr nicht anwesender Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der in Verhandlung stehenden 3. Bundesfinanzgesetz-Novelle, die natürlich sehr viele unterschiedliche Bereiche berührt, möchte ich zunächst konkret zu Hilfsmaßnahmen Stellung nehmen, die ohne Zweifel dann nötig sind, wenn Menschen durch Naturkatastrophen zu Schaden kommen.

Ich meine auch, daß die Größenordnung von zirka 100 Millionen zum Beispiel für Nicaragua gerechtfertigt ist. Ich meine aber auch, daß die Hilfe nur dann zielführend ist, wenn diese Leistung den betroffenen Gebieten zu einem großen Teil in Form von Warenlieferungen zum Aufbau der zerstörten Wohn- und Infrastruktur zugeführt wird. Ich fordere die Regierung auf, dazu die entsprechenden Schritte zu setzen.

Eine solche Form der Hilfe hat viele Vorteile: Die österreichische Wirtschaft ist in Hilfsmaßnahmen eingebunden, und die Hilfsmittel können durch eine Leistung der österreichischen Wirtschaft erbracht werden. Die Spendengelder kommen also zumindest zu einem Teil auch der österreichischen Wirtschaft zugute. Das ist auch eine Werbung für den Wirtschaftsstandort Österreich, und das bietet natürlich auch zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten im eigenen Land. Das ergibt als Nebeneffekt auch eine zusätzliche, unkomplizierte Möglichkeit der Aufnahme von Handelskontakten, ist also – wenn Sie so wollen – eine indirekte Exportförderung.

Spendengelder laufen auch Gefahr, daß Länder, die federführend am Wiederaufbau in solchen Gebieten engagiert sind, wie es etwa die USA immer wieder sind, davon profitieren, daß sie diese Spendengelder, wenn sie eben nur als Gelder überwiesen werden, ihrer eigenen Wirt


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite