Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 59

Sicherung nicht gewährleisten. Es ist keine Erstellung eines nationalen Rohstoffkonzeptes als Basis für eine gesetzliche Bevorratung vorgesehen. Das ist eben die Verwechslung von Marktwirtschaft mit Planwirtschaft, und das zeugt von Planlosigkeit.

Das Ergebnis ist eine bestehende Rechtsunsicherheit beim Übergang vom Berggesetz zum Mineralrohstoffgesetz. Es wird teurer, die Kosten werden anwachsen, es wird bürgerferner, es wird bürokratischer, und es ist eine Monopolisierung der großen Schotterlobby zuungunsten und zum Nachteil der kleinen und mittleren Bergbauunternehmen gegeben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.57

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 4. Dezember 1998 ist, was die problematische Auswirkung des alten Berggesetzes betrifft, ein durchaus positiver Tag. Das haben bereits einige Redner festgehalten, und dem ist auch zuzustimmen. Denn mit dem heutigen Beschluß eines neuen Mineralrohstoffgesetzes wird eine grundlegende Reform eingeleitet. Eine langjährige Forderung des Gemeindebundes, daß Anrainergemeinden eine umfassende, echte Parteienstellung erhalten, wird Wirklichkeit. Das, so glaube ich, ist positiv festzuhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem neuen Gesetz sind Verkehrskonzepte zum Abtransport vorgesehen. Über grundsätzliche Schutzzonen sollte und könnte meiner Meinung nach durchaus noch diskutiert werden. Wichtig ist meiner Ansicht nach, daß alle laufenden Vorhaben nach dem neuen Recht abgehandelt werden – das wäre zu begrüßen –, damit nicht mehr das passiert, was immer öfter passiert ist, daß es sich nämlich große Unternehmen noch schnell richten und die kleinen Unternehmen aus Konkurrenzgründen übrigbleiben.

Meine Damen und Herren! Eines ist festzuhalten: Es gibt wohl kaum ein Gesetz, das so massiv in die Gemeindeautonomie eingegriffen hat, wie das alte Berggesetz, vor allem was den Bereich der Massenrohstoffe, sprich Schotter und Kies, betrifft. Jemand hat einmal gesagt, in den Gemeinden funktioniere die Demokratie noch, weil dieses Funktionieren auf drei Säulen beruht, nämlich auf Mitbestimmen, Mitverantworten und Mitentscheiden.

In diesem Zusammenhang handelte es sich um die Flächenwidmungspläne, um die Entwicklungskonzepte, die sehr oft mühsam und in schwierigen Verhandlungen mit den Gemeindebürgern erarbeitet wurden und dann plötzlich durch eine einfache Mitteilung der Bergbehörde außer Kraft gesetzt wurden.

Das kann doch nicht sein, daß Festlegungen einer Gemeinde, die selber bestimmt, ob sie Tourismusgemeinde, Wohngemeinde oder Betriebsgemeinde sein will, durch die Entscheidung einer Bergbehörde außer Kraft gesetzt werden.

Positiv ist, daß diese freie Entscheidung des Gemeinderates in Zusammenarbeit mit den eigenen Gemeindebürgern in Hinkunft auch tatsächlich Gültigkeit hat! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Als jemand, in dessen Gemeinde sich zwei Schottergruben befinden und der zu beiden Unternehmen ein positives Verhältnis und eine positive Zusammenarbeit mit ihnen vermelden kann, möchte ich betonen, daß dieses Gesetz, das wir heute beschließen, kein Verhinderungsgesetz sein soll.

Ich erwähne das auch deswegen, weil die Gemeinden mit den Möglichkeiten, die sie nun erhalten, verantwortungsvoll umzugehen haben. Jenes sehr oft zu beobachtende Spielchen wird nun nicht mehr möglich sein, nach dem zunächst jeder einen billigen Baugrund haben will – dabei spielt das keine Rolle, im Gegenteil: die Arbeitsstätte, der Betrieb soll sogar in größtmöglicher Nähe sein, auch die Schottergrube, die Kiesgrube, denn das billige Baumaterial ist ja wichtig,


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