was die "obertägige Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe" betrifft – wie das im Gesetz so schön heißt. Die Schwerpunkte wurden von meinen Vorredern bereits herausgearbeitet.
Ich möchte mich mit dem Thema Gemeinde, also der Parteistellung der Gemeinden im neuen Mineralrohstoffgesetz, beschäftigen, weil ich während der Ausschußverhandlungen und auch aufgrund zahlreicher Interventionsbriefe, die sicherlich alle dazu bekommen haben, den Eindruck gewonnen habe, daß die Gemeinderäte und die Bürgermeister eher als Verhinderer von Abbaubetrieben und als nur nach Wählerstimmen schielende Institutionen gesehen werden.
Parteien im neuen Gesetz sind neben dem Genehmigungswerber der Grundstückseigentümer, die Nachbarn, die Standortgemeinden und die Nachbargemeinden sowie die jeweiligen Bundesländer. Damit ist der unhaltbare Zustand, daß, wie dies im alten Berggesetz der Fall war, die Gemeinden und Anrainer keinerlei Möglichkeit haben, ihre berechtigten Interessen wirkungsvoll einzubringen, ein für alle Male beseitigt. Sicherlich ist im Einzelfall die Interessenabwägung für die Bürgermeister und die Gemeinderäte nicht leicht. Aber auch in anderen gewerblichen Verfahren, etwa bei Betriebsneugründungen, bei Betriebsausbauten und bei vorher notwendigen Flächenwidmungsänderungen haben unsere Kommunalpolitikerinnen und -politiker schon bisher bewiesen, daß sie sehr wohl in der Lage sind, sinnvolle Entscheidungen zu treffen, sowohl im Sinne der Unternehmen und der damit verbundenen Arbeitsplätze als auch im Sinne der betroffenen Bevölkerung und der Anrainer. Im Gegensatz zu anderen Körperschaften müssen nämlich die Gemeinderätinnen und -räte die von ihnen getroffenen Entscheidungen unmittelbar vor ihren Mitbürgern vertreten. Sie stehen täglich im Kontakt mit jenen, die von ihren Entscheidungen betroffen sind.
Für Oberösterreich kommt dieses neue Mineralrohstoffgesetz gerade zum richtigen Zeitpunkt, müssen doch die Gemeinden in Oberösterreich bis Ende des Jahres 1999 Gemeindeentwicklungspläne festlegen und daran anschließend die Flächenwidmungspläne überarbeiten. In diesen Flächenwidmungsplänen können somit auch die im MinroG geforderten Widmungen berücksichtigt und Abbauten langfristig geplant werden.
Mit der Interessenabwägung, die im Gesetz vorgesehen ist, haben die Gemeinden ein Instrumentarium zur Hand, aufgrund dessen sie im Sinne der betroffenen Menschen mitentscheiden können. Wer könnte diese Interessenabwägung besser beurteilen als die Verantwortlichen in den Gemeinden und Regionen, die sowohl die Sorgen der Menschen, mit denen sie vor Ort leben, als auch die Wünsche der Wirtschaftstreibenden einer Region und die damit verbundenen finanziellen Vorteile für die Gemeinden und die notwendigen Arbeitsplätze sowie die Arbeitsplatzsituation insgesamt genau kennen? Wesentlich ist auch die Festschreibung eines Verkehrskonzeptes, das angepaßt an jene Verkehrskonzepte, die in den Gemeindeentwicklungsplänen enthalten sein werden, erstellt werden kann.
All diese Maßnahmen sind meiner Meinung nach die beste Garantie für eine gute Lösung, auch im Sinne der betreibenden Unternehmen und ihre Akzeptanz in der Bevölkerung, was sich langfristig sicher positiv auf die betroffenen Wirtschaftszweige auswirkt.
Zur Behauptung der oberösterreichischen Industriellenvereinigung, daß durch diese Bestimmungen 17 000 Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft gefährdet seien, wäre zu sagen, daß man doch eine genauere Analyse dessen vornehmen sollte, was denn eigentlich Arbeitsplätze gefährdet.
Ich möchte noch eine Presseaussendung des Herrn Abgeordneten Kopf vom 2. Dezember erwähnen, in der er der SPÖ unternehmerfeindliche Haltung vorwirft. Sind ordentliche Verfahren, die, wie ich schon sagte, auch in anderen Bereichen bereits möglich und in Wirtschaftsbereichen schon lange die Norm sind, tatsächlich unternehmerfeindlich? – Ich kann im berechtigten Schutz der Interessen der Bevölkerung keine Unternehmerfeindlichkeit erkennen. Es ist jedoch dazu zu bemerken, daß es sich hiebei um ein zugegebenermaßen gutes Gesetz, um einen guten Gesetzentwurf des ÖVP-Wirtschaftsministers handelt.
Weiters behauptete er in der Presseaussendung. "In Zukunft liegt sehr viel Verantwortung bei den Bürgermeistern ... Insbesondere bei der kommunalen Mitbestimmung müssen die Bürgermeister nun Verantwortung zeigen." – Herr Kollege Kopf – er ist leider nicht anwesend –, unsere