Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 109

Sie sollten sich mit Herrn Rosenstingl beschäftigen! Sie sollten sich mit Herrn Gratzer beschäftigen! (Abg. Mag. Stadler: Wann schließen Sie den Habsburg aus?) Und Sie sollten vor allem nicht vergessen, daß ein wesentlicher qualitativer Unterschied zwischen einer mißbräuchlichen, einer gesetzeswidrigen Handlung, wie das Rosenstingl und Gratzer von Ihrer Partei gemacht haben, und dem Vertrauen, das jemand in einen anderen setzt, besteht. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Die Taurer ist bis zur Stunde ÖVP-Mitglied!)

Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, haben genug Butter am Kopf! An Ihrer Stelle würde ich nicht anfangen, etwas zu sagen! (Beifall bei der ÖVP.)

15.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es findet nun eine weitere kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag statt, und zwar hat Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander den Antrag gestellt, dem Gleichbehandlungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 146/A der Abgeordneten Mag. Kammerlander und Genossen und den Antrag 147/A der Abgeordneten Mag. Kammerlander und Genossen eine Frist bis 24. Februar 1999 zu setzen. (Abg. Schwarzenberger: Meischberger ist in erster Instanz verurteilt und immer noch Abgeordneter der Freiheitlichen! – Abg. Mag. Stadler: Er hat aber nicht das Geld der Kinder gestohlen! Aber da erkennt der Schwarzenberger keinen Unterschied, weil er die Bauern schon seit Jahren ...!)

Wir führen jetzt über diesen Antrag die Debatte durch, nach deren Schluß wird darüber abgestimmt.

Hinsichtlich der Redeordnung verweise ich auf meine Ausführungen, die ich am Beginn der Anfragebesprechung gemacht habe. Es gelten dieselben geschäftsordnungsmäßigen Regelungen.

Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander, Sie haben eine Redezeit von 10 Minuten, da Sie den Antrag begründen. – Bitte.

15.45

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen Antrag, den wir im Jahre 1996 im Nationalrat eingebracht haben, und der ein Jahr später, im Jahre 1997, im Gleichbehandlungsausschuß behandelt und auch in einer Unterausschußsitzung diskutiert wurde.

Es ging dabei – um es Ihnen in Erinnerung zu rufen – um ein angesichts der Erklärungen und Beschlüsse der Parteitage, vor allem jener der großen Parteien, höchst aktuelles Thema, nämlich das der Quoten für Frauen, ein meiner Meinung nach inzwischen durchaus allgemeines Anliegen, ein Anliegen, das offensichtlich quer durch alle Parteien als richtig und berechtigt gesehen wird.

Wir haben damals einen Antrag eingebracht, der ein besonderes Anreizsystem vorsieht, nämlich daß etwa 10 Prozent der Parteienförderung, der Klubfinanzierung, aber auch der Mittel für die Parteiakademien zweckgewidmet beziehungsweise gebunden werden sollen an die Erreichung einer Frauenquote.

Konkret: Wird eine Quote von 50 Prozent erreicht, so kommen etwa 10 Prozent der Parteienförderungsmittel zur Ausschüttung. Das würde keine Erhöhung der Parteienförderungsmittel bedeuten, sondern es wären 10 Prozent der jetzt schon bestehenden Parteienförderungsmittel in diesem Bereich sozusagen zweckgebunden. Wird diese Quote nicht erreicht, gibt es einen aliquoten Abzug von diesen 10 Prozent, innerhalb dieser 10 Prozent. Für die zweckgewidmeten Mittel aus der Klubförderung wurde damals vorgesehen, daß etwa 10 Prozent für frauenfördernde Maßnahmen verwendet werden, um den Frauen den Einstieg in die Politik zu erleichtern,


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