Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 163

viel besserer, wirksamerer Weise verwenden können, um mehr Behinderte in Beschäftigung zu bringen.

Summa summarum: ein gutes Gesetz, ein guter Tag für behinderte Menschen nach dem internationalen "Tag der behinderten Menschen". (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.35

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Redezeit: 20 Minuten insgesamt. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Kier – auf dem Weg zum Rednerpult –: Die werde ich nicht brauchen!)

19.35

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich kann mich kurz fassen und möchte zunächst einmal in den Raum stellen, daß wir der Vorlage unsere Zustimmung geben werden, weil die Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz grundsätzlich Verbesserungen bringt, wenn auch nicht solche, wie wir es uns gewünscht hätten.

Es ist allerdings sehr traurig, daß es in der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses keine Gelegenheit gab, den Antrag des Liberalen Forums betreffend verschiedene Änderungen zum Behinderteneinstellungsgesetz ausführlicher zu diskutieren. Kollege Guggenberger! Die kräftigen Impulse, die Sie hier heute prognostiziert haben, können wir von der jetzigen Novelle, die Sie als Regierungsvorlage vorgelegt haben, sicherlich nicht erwarten! Wir wissen, daß die Situation der Behinderten auf dem Arbeitsmarkt katastrophal ist. Sie wissen, daß das, was Sie heute beschließen – wozu auch wir unsere Zustimmung geben werden –, nur schmerzstillende Wirkungen haben wird. Aber immerhin: Wer würde Schmerztherapie verweigern, wenn er zustimmen kann!

Wirkliche Lenkungswirkungen dürfen Sie sich allen Ernstes jedoch nicht erwarten! Denn dazu ist das Gesetz in seinem Kern zu antiquiert und läuft an der Wirklichkeit der Arbeitsmärkte zu stark vorbei. Daher mahne ich ein, daß Sie jetzt, da wenigstens endlich im öffentlichen Dienst dieselben Anspruchszahlen gelten wie in der Privatwirtschaft, den nächsten Schritt, den wir vorgeschlagen haben, in Betracht ziehen: Wenn im öffentlichen Dienst die Behinderteneinstellungsquote nicht erreicht wird, dann sind die Dienstposten zu binden und dürfen nicht anders besetzt werden – außer es gelingt im Einzelfall der Nachweis, daß die entsprechende Möglichkeit tatsächlich nicht besteht. Denn wenn der öffentliche Dienst ausschließlich über Ausgleichstaxen sozusagen bestraft wird, wenn also von der rechten Tasche in die linke Tasche gesteckt wird, weil es sich letztlich immer um öffentliche Mittel handelt, dann wirkt das nicht wirklich.

Ich meine, öffentliche Einrichtungen lernen nur dann, wenn sie Maßnahmen wirklich spüren, und öffentliche Einrichtungen würden es wirklich spüren, wenn man Dienstposten bindet. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Frau Kollegin Silhavy! Denn wenn die öffentlichen Einrichtungen Ausgleichstaxen entrichten müssen, die wir ihnen zuvor in Form von Steuern gegeben haben, dann ist das zwar vielleicht unangenehm für den Budgetvollzug an einer bestimmten Stelle, aber nicht wirklich spürbar! Daher bleibt meine Meinung in diesem Punkt aufrecht, und wir werden diese auch weiterhin vertreten. Denn diese Novelle stellt zwar einen Fortschritt dar, aber keineswegs das Ende der Diskussion zur Verbesserung der Möglichkeiten für arbeitslose Behinderte.

Ich möchte jetzt mein Versprechen nicht brechen, daß ich mich kurz fassen werde, daher nur noch: Wir stimmen dieser Novelle zu, bleiben aber weiterhin der Auffassung, daß noch viel mehr zu tun ist, als jetzt heute mehrheitlich beschlossen wird. Rechnen Sie mit weiteren Anträgen der Liberalen! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Steibl. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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