Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 162

viele junge, kräftige Exekutivbeamte, die beim Telephon sitzen und nur Verbindungen herstellen, die Protokolle aufnehmen oder ähnliches. Da wäre doch Handlungsbedarf für den Innenminister gegeben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Für überhaupt keinen guten Einfall halte ich es, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß Sie die Prämie gestrichen und damit geradezu eine Strafexpedition gegen jene Unternehmer gestartet haben, die ohnehin die Behinderteneinstellung erfüllen, obwohl sie dazu gar nicht verpflichtet wären. Ich meine, Sie sollten endlich einmal motivieren – und nicht diejenigen, die brav sind, die ohnehin ihre Pflicht erfüllen oder sogar übererfüllen, bestrafen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Guggenberger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.30

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestern war der internationale "Tag der behinderten Menschen", und heute beschließen wir eine Gesetzesänderung, mit der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundessozialämter bessere, mehr und effektivere Möglichkeiten haben, behinderte Menschen bei deren Eingliederung in das Arbeitsleben zu unterstützen.

Wenn Frau Kollegin Partik-Pablé – zu Recht – die eine oder andere Gebietskörperschaft aufgezählt hat, die säumig bei der Einstellung behinderter Menschen ist, dann möchte ich die gute Seite der Medaille auch nicht unerwähnt lassen: So wird beispielsweise im Ressort der Frau Bundesministerin, im Sozialressort, diese Beschäftigungspflicht nicht nur erfüllt, sondern bei weitem übererfüllt. Im Sozialressort werden viermal soviel behinderte Menschen beschäftigt, als das Gesetz es vorsieht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) Das soll auch erwähnt werden! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie soll sich aber auch bei Rieder engagieren!)

Es ist einer der positiven Aspekte dieser Novelle, daß es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, daß sich der Bund, die Länder und die Gemeinden mit einer für sie günstigeren Pflichtzahl sozusagen begnügen. Es war nicht leicht, die Länder und Gemeinden von dieser Änderung zu überzeugen. Es ist jedoch uns und vor allem der Frau Bundesministerin gelungen, dies zu bewirken, und das wird ein kräftiger Impuls in Richtung mehr behinderte Beschäftigte in der Arbeitswelt sein. Und auch dazu ist ihr vorbehaltlos zu gratulieren! (Abg. Dr. Graf: Säumig sind die Gebietskörperschaften dort, wo die Sozialisten am Drücker sind!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir noch einen Satz zum Kündigungsschutz: Der Kündigungsschutz wird bei der Beschäftigung von Behinderten während der ersten drei Monate eines Dienstverhältnisses ausgesetzt. Das ist eine Maßnahme, zu der auch die Betriebsräte vorbehaltlos ja sagen können, wie wir aus verschiedenen Schreiben wissen. Hinsichtlich der Folgezeit hat sich am Kündigungsschutz überhaupt nichts geändert: Es gibt weder eine Verschlechterung noch eine Lockerung, sondern jene Kündigungsgründe, die sich schon bisher aus der Judikatur und aus der Verwaltungspraxis ableiten, werden genau beschrieben und im Gesetz festgelegt. – Das ist es; nicht mehr und nicht weniger. Es ist dies eine Klarstellung, die zu mehr Transparenz führen wird, weil jedem deutlich gemacht wird, unter welchen Gründen eine Kündigung möglich ist beziehungsweise unter welchen nicht.

Einen letzten Satz – dann habe ich die drei Minuten Redezeit, die mir zur Verfügung stehen, schon ausgeschöpft – zur Übererfüllungsprämie. Es hat viele Betriebe gegeben, die 715 S monatlich kassiert haben, weil sie mehr Behinderte beschäftigt haben. Natürlich haben sie diese 715 S gerne entgegengenommen. Aber es ist dies lediglich ein Taschengeld – und hatte sicherlich nicht den Effekt, den Sie vermuten. (Abg. Dr. Graf: Es war ein Signal!) Glauben Sie mir! In diesem Punkt weiß ich als einer, der dieses Gesetz zu vollziehen hat, wirklich Bescheid! Diese über 100 Millionen Schilling, die wir uns dadurch ersparen, werden wir in anderer Weise in


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