Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 170

20.05

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Vielen herzlichen Dank für diese Beiträge! Denn aus all Ihren Beiträgen war erkennbar, daß Sie dieser Regierungsvorlage Ihre Zustimmung geben werden und den Überlegungen und Zielen dieser Regierungsvorlage auch Ihre Unterstützung angedeihen lassen.

Ich möchte mich auch dafür bedanken, daß in der Debatte die Kernpunkte dieser Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes bereits herausgearbeitet wurden und ich daher diese wesentlichen Veränderungen nicht noch einmal ansprechen muß.

Ich möchte jetzt nur auf die Frage der Arbeitsassistenz verweisen. Wir hatten im September in Salzburg eine sehr große Konferenz im Rahmen unserer EU-Aktivitäten, und dabei bestand die Gelegenheit, mit Experten aus ganz Europa, die sich im Behindertenwesen engagieren, zusammenzukommen und die verschiedensten Modelle der Betreuung von Behinderten einer gemeinsamen Betrachtung zu unterziehen. Dabei stieß unser Modell der Arbeitsassistenz bei allen auf uneingeschränkte – ich möchte es fast so sagen – Bewunderung, weil erkannt wurde, daß damit wirklich ein ganz große Chance verbunden ist, Menschen mit Behinderungen zu einer Integration in der Arbeitswelt zu verhelfen, und daß das ein sehr geeignetes Modell ist, dieses Ziel zu erreichen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Noch ein Hinweis, weil in der neuen Gesetzeslage vorgesehen ist, daß der besondere Kündigungsschutz erst nach drei Monaten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzt: Es ist absolut sichergestellt, daß vom ersten Tag der Arbeitsaufnahme an die gleichen Betreuungsmechanismen einsetzen und die gleichen Unterstützungen für die Arbeitgeber und auch für die Behinderten bestehen, die es bisher für vom ersten Tag an unkündbare oder mit besonderem Kündigungsschutz ausgestattete Dienstverhältnisse gab.

Ich erlaube mir, zum Beitrag des Herrn Abgeordneten Öllinger zu bemerken: Bei den integrativen Betrieben besteht kein Etikettenschwindel, sondern es werden den Behinderten dort wirklich Chancen gegeben, die sie in der Privatwirtschaft sonst nicht hätten. (Beifall bei der SPÖ.)

Du kennst die Situation in den integrativen Betrieben ganz genau: Ich bin, ehrlich gesagt, sehr froh darüber, daß wir vom Begriff "geschützte Werkstätten" wegkommen und uns nun – auch die Semantik ist gerade in diesem Bereich wichtig – mit dem Begriff "integrativer Betrieb" neu orientieren können. In der Praxis wurde das bereits so gehandhabt. Daher ist es, glaube ich, wichtig, wenn wir das nachvollziehen.

Abschließend, sehr geschätzte Damen und Herren, möchte ich darauf hinweisen, daß, wenn dieses Gesetz heute im Hohen Haus beschlossen werden wird, ein weiterer wichtiger Baustein beziehungsweise ein weiteres wichtiges Ziel unseres Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung umgesetzt wird. Wir bieten damit sicherlich sehr vielen Menschen, die besonderer Zuwendung von uns bedürfen, eine neue Chance für ihr Leben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.07

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Es gibt kein Schlußwort der Frau Berichterstatterin.

Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte daher, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt erfolgt.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behinderteneinstellungsgesetz und das Behindertenwerkstätten-Vorfinanzierungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1543 der Beilagen.


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