Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 169

Positiv ist auch, daß die "geschützten Werkstätten" umbenannt werden. Nicht zuletzt haben ja einige Parteien den Begriff "geschützte Werkstätten" in Mißkredit gebracht. Deswegen ist der neue Begriff "integrative Betriebe" sicherlich positiv, denn dieser beinhaltet, daß Betriebe den sozialen Auftrag haben, behinderte Menschen zu integrieren, aber dennoch die betriebswirtschaftlichen Ziele nicht aus den Augen verlieren. Für die ÖVP ist dieses Gesetz sehr positiv zu bewerten. Es ist dies ein wichtiger Schritt, daß in Zukunft mehr Behinderte in den Arbeitsmarkt integriert werden können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.01

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die wesentlichsten Eckpunkte der vorliegenden Gesetzesnovelle hat Kollege Guggenberger in seinem Debattenbeitrag bereits genannt.

Erwähnen möchte ich aber auf jeden Fall noch die Gleichstellung der öffentlichen Hand hinsichtlich der Pflichtzahl – auch in Richtung FPÖ und Kollegen Kier gesprochen –, aber auch die etappenweise Angleichung der Betriebe, die bis jetzt in den Verordnungsbereich gefallen sind. Ich glaube, auch das ist ein ganz wesentlicher Fortschritt.

Kollege Öllinger! Ich würde sagen: Einfach bei der Wahrheit bleiben, dann erübrigen sich Zwischenrufe! Zur Erhöhung der Ausgleichstaxe: In diesem Punkt sind wir einer Meinung. Allerdings führt die Formulierung im Antrag der Grünen den Begriff "Ausgleichstaxe" ad absurdum, wie Sie genau wissen. (Abg. Öllinger: Warum?) Wir haben das im Ausschuß ausführlich diskutiert und begründet, und es freut mich sehr, daß Sie heute hier dieser Vorlage die Zustimmung geben werden und Ihre Fraktion ein anderes Abstimmungsverhalten als im Ausschuß an den Tag legen wird.

Frau Bundesministerin! Ganz besonders freut mich die Stellungnahme einer Gruppe zu diesem Entwurf, die mit diesen Bestimmungen tagtäglich zu tun hat. Ich habe hier ein Schreiben des geschäftsführenden Vorsitzenden der Behindertenvertretung der VOEST-Alpine Konzernbetriebe am Standort Linz, in welchem dieser schreibt:

"Mit der jetzt vorliegenden Neuregelung des Behinderteneinstellungsgesetzes ist es Sozialministerin Hostasch gelungen, zwei gravierende Punkte im Bereich der Beschäftigung von behinderten Menschen zu vereinen. Zum einen, daß der Kündigungsschutz für bestehende Dienstverhältnisse nicht gelockert wurde und somit der Wirtschaft Tür und Tor zu einer großen Kündigungswelle geöffnet worden wäre. Zum anderen, daß die Eingliederung eines Behinderten in den Arbeitsprozeß dadurch erleichtert wird, daß der Kündigungsschutz erst nach drei Monaten seine Wirksamkeit erreicht und somit sowohl Arbeitgeber als auch der behinderte Arbeitnehmer Zeit haben, sich und die neuen Aufgaben kennenzulernen."

Weiter heißt es: "Für uns als Behindertenvertrauenspersonen der VA-Konzerngesellschaften am Standort Linz ist dies ein wichtiger Schritt zur Integration von behinderten Menschen in den Arbeitsmarkt, ohne daß dadurch auch nur ein einziger in Arbeit stehender Behinderter um seinen Arbeitsplatz Sorge haben müßte."

Seitens dieser Behindertenvertretung wird Ihnen, Frau Sozialministerin, der beste Dank ausgesprochen. Ich glaube, das ist das größte Kompliment, das man überhaupt bekommen kann! Auch daher stimmen wir sehr gerne für diese Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

20.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.


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