Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 168

Kurz noch zur Arbeitsassistenz: Dieses Instrumentarium zur besonderen intensiven Betreuung und Beratung schwerstbehinderter Menschen mit dem Ziel einer dauerhaften Eingliederung in das Erwerbsleben wird jetzt gesetzlich verankert. Ich wünsche den betroffenen Menschen, daß diese Methode funktionieren wird, möchte aber anmerken, daß diese Arbeitsassistenz nur so gut sein wird, wie sie vorbereitet wurde und auch wie sie angenommen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gatterer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.56

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Für behinderte Menschen ist die Integration in den Arbeitsmarkt besonders wichtig. Denn diese begründet nicht nur Lebensinhalt, sondern beinhaltet auch den Beweis, daß man anerkannt und ernst genommen wird. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit zu sozialen Kontakten. Behinderten wird Selbstwertgefühl und das Gefühl, nicht ausgeschlossen zu sein, gegeben, und sie erhalten Chancengleichheit.

Deswegen ist diese Novelle zum Behinderteneinstellungsgesetz notwendig. Wir von der ÖVP begrüßen diese Novelle. Wir konnten in letzter Zeit verfolgen, daß nicht zuletzt aufgrund der angespannten Arbeitsmarktsituation Behinderte oft die ersten waren, die aus dem Arbeitsmarkt verdrängt wurden. Daher galt es, neue Akzente zu setzen.

Meiner Ansicht nach besonders positiv ist, daß es für Betriebe nunmehr die Möglichkeit der dreimonatigen Probezeit gibt. Es ist ja nicht immer böse Absicht oder mangelnder Wille der Grund dafür, daß Betriebe keine Behinderten einstellen, sondern manchmal auch die Unsicherheit im Umgang mit behinderten Menschen. In Anbetracht dessen ist die Probezeit eine wertvolle Neuerung für beide Seiten. Denn die Behinderten haben so die Möglichkeit, selbst zu erproben, ob der betreffende Arbeitsplatz der richtige für sie ist, ob die Arbeit für sie bewältigbar ist und ihnen gefällt. Und Arbeitgebern wird der erste Schritt erleichtert, einmal Behinderte einzustellen – und auch Vorurteile abzubauen. Daher ist dieses Gesetz sehr positiv, weil es positive Rahmenbedingungen schafft, weil es Schutz für Behinderte gewährleistet und Barrieren und Einstellungshindernisse für Behinderte abbauen hilft. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer zentraler Punkt, nämlich die Gleichstellung von öffentlichem Dienst und privaten Arbeitgebern, wurde schon aufgezeigt. – Ich glaube, das ist sehr positiv. Weiters ist es sehr positiv, daß Lehrlinge aus dieser Zahl ausgenommen sind. Denn ich glaube, wir alle wollen nicht, daß es heißt: entweder Lehrling oder Integration. Jetzt ist beides möglich. Es ist, wie gesagt, sehr positiv, daß Lehrlinge und Krankenschwestern- und Hebammenschülerinnen davon ausgenommen sind.

Sehr positiv zu bewerten ist auch das bereits seit langem bestehende Projekt der Arbeitsassistenz. Da gibt es neue Wege, die Förderung, Einstellung und Betreuung von begünstigten Behinderten auf eine neue Basis zu stellen. Ich meine, wir müssen dafür sorgen, daß diese Arbeitsassistenz wirklich flächendeckend bundesweit ausgebaut wird.

Wenn mit der Streichung der Übererfüllungsprämie von 715 S bewirkt wird, daß wir mehr Mittel zur Verfügung haben, um positive Akzente zu setzen, so ist diese Maßnahme sicherlich von uns allen zu begrüßen. Wenn wir hingegen sehen, daß die Tatsache, daß den Betrieben die Übererfüllungsprämie nicht mehr ausbezahlt wird, dazu führt, daß diese Zahl abgebaut wird, dann müssen wir das, Frau Ministerin, überdenken.

Sehr positiv ist auch, daß Behinderte die Möglichkeit eines Opting-out haben, daß sie sich also entschließen können, nicht als begünstigte Behinderte, sondern als "normale" Arbeitnehmer gelten zu wollen. Ich glaube, auch dadurch werden das Selbstwertgefühl und die Eigeneinschätzung der Behinderten sehr unterstützt. Das ist sicherlich positiv. (Beifall bei der ÖVP.)


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