Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 172

Wir treten sogleich in die Debatte ein. Erstrednerin ist Frau Abgeordnete Schaffenrath. – Bitte.

20.09

Abgeordnete Maria Schaffenrath (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Warum wir Liberalen das Arbeitsmarktförderungsgesetz bezüglich Künstlervermittlung ablehnen, ist relativ rasch erklärt: Sie haben es einmal mehr geschafft, keinen einzigen Paragraphen, auch nicht den § 18, so zu verändern beziehungsweise anzupassen, daß es nicht zu einem überbordenden Bürokratieaufbau kommt.

Ich finde es grundsätzlich kurios, daß Sie es überhaupt nicht über sich gebracht haben, diese viel zu rigiden Bestimmungen im Bereich der privaten Arbeitsvermittlung gleichzeitig mit dieser Novelle zu verändern. Ich meine, Sie müssen schon einmal erklären, wozu es gut sein soll, wenn das Bundessozialamt als Verwaltungsbehörde entscheidet, ob Geschäftsräume angemessen sind und somit auch andere gewerbliche Tätigkeiten in diesen Geschäftsräumen ausgeübt werden dürfen. Ich muß Sie wirklich fragen: Wozu soll dieses zusätzliche Verfahren gut sein, wenn die Gewerbebehörde ohnehin ein Verfahren abführt? – Da frage ich mich, wieviel Vertrauen Sie zu Ihren eigenen gewerberechtlichen Verfahren und zu Ihrer eigenen Gewerbebehörde haben!

Außerdem sollten Sie auch erklären, wieso ein Vermittler einen Nachweis über zusätzliche Befähigung und fachliche Eignung erbringen muß, wenn die Vermittlung von Arbeitsverhältnissen ohnehin einer Gewerbeberechtigung bedarf und ein Gewerbeschein erforderlich ist. – Es muß ja wirklich nicht überall ein Zusatzstempel des Bundessozialamtes angebracht werden! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist wirklich ein Beispiel mehr für Ihre Reglementierungswut und für Ihren Hang zur Bürokratie, und genau aus diesem Grund lehnen wir dieses Arbeitsmarktförderungsgesetz ab und fordern darüber hinaus so rasch wie möglich eine umfassende, generelle Novelle bezüglich der privaten Arbeitsvermittlung von Ihnen ein.

Zu den Veränderungen im Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz geben wir unsere Zustimmung. Es handelt sich hier schlichtweg um notwendige Reparaturen, und es spricht nicht gerade für Ihre Sorgfalt beim Ausarbeiten von Gesetzen, wenn nach nur wenigen Monaten schon solche Reparaturen notwendig werden. Es ist für uns selbstverständlich, daß Lehrlinge, die in Lehrlingsstiftungen untergebracht sind, ebenso eine Freifahrt bekommen sollen wie alle anderen Lehrlinge auch.

Daß Sie jetzt – und wir haben das bereits bei der Beschlußfassung dieses Gesetzes kritisiert – auch junge Menschen in Stiftungen und in die Berufslehrgänge aufnehmen, die bereits vor 1997 ihre Schulpflicht erfüllt haben, halte ich ebenfalls nicht nur für selbstverständlich, sondern für notwendig. Gedanken machen sollten Sie sich allerdings über den Punkt, warum Sie die versprochenen 4 000 Plätze nicht füllen können, und Gedanken machen sollten Sie sich auch darüber, warum Ihre Zielsetzung mit 15. November 1998 keinesfalls einzuhalten ist. – Ich kann Ihnen versichern – und Sie alle wissen es wahrscheinlich selbst –, daß in den Bundesländern bei der Organisation dieser Berufslehrgänge leider sehr chaotische Zustände herrschen!

Sie sollten sich wirklich Gedanken darüber machen, warum junge Menschen das Angebot nicht annehmen. – Ich glaube, sie erkennen besser als Sie, daß auf diese Weise keine zukunftsorientierte Ausbildung erfolgt. Sie erkennen vielleicht besser als Sie, daß sie nach Absolvierung dieser Lehrlingsstiftung in der Wirtschaft keinen entsprechenden Arbeitsplatz finden können. Ich meine, diese jungen Menschen hoffen nach wie vor darauf, daß ihnen ein lehrberechtigter Betrieb in ihrem näheren Umfeld doch noch eine Lehrstelle anbieten wird.

Die Hoffnung ist gering. Denn Sie haben der Wirtschaft notwendige Rahmenbedingungen verweigert, Sie haben sich verweigert, das Berufsausbildungsgesetz zu reformieren, Sie haben sich geweigert, die minimalsten Veränderungen im Jugendbeschäftigungsgesetz vorzunehmen, wie zum Beispiel die Schaffung der Möglichkeit, bis 23 Uhr im Gastgewerbe arbeiten zu können. Und Sie haben auch die Schaffung einer effektiven Kostenentlastung verweigert, wie wir sie Ihnen vorgeschlagen haben, und zwar über eine lohn- und sozialrechtliche Entkoppelung, die


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