Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 191

21.29

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Pumberger hat in der Rede seine Berufskollegen, die in den Ambulatorien beschäftigt sind, sehr schlechtgemacht. – Ich meine, das ist nicht in Ordnung! Auch wenn Sie hier, Herr Dr. Pumberger, mit einer Zahnprothese in der Hand gesprochen haben, war Ihre Rede doch eher zahnlos. Merken Sie sich das! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz verpflichtet die Gebietskrankenkassen, eine ausreichende, zweckmäßige und notwendige Krankenbehandlung sicherzustellen. Das gleiche Gesetz verbietet jedoch bis jetzt den Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen, festsitzenden Zahnersatz, also auch Brücken und Kronen, preiswert herzustellen.

In den vergangenen Jahren hat die Medizin auf dem Gebiet des Zahnerhaltens und Zahnersatzes erfreulicherweise große Fortschritte gemacht. Der Preis, den man in Österreich für festsitzenden Zahnersatz, also für Kronen und Brücken, zahlen muß, ist jedoch enorm hoch und hält Preisvergleichen mit benachbarten Staaten nicht stand. Aus diesem Grund ist auch der Zahntourismus vor allem nach Ungarn und Tschechien in den letzten Jahren enorm angestiegen, aber nicht nur in diese Länder, sondern auch nach Deutschland – Herr Dr. Leiner hat selbst in einer Besprechung einmal erwähnt, daß sehr viele Salzburger ins naheliegende Freilassing fahren, um sich dort einen festsitzenden Zahnersatz zu wesentlich niedrigeren Preisen als in Salzburg machen zu lassen.

Meine Damen und Herren! Billigkronen aus den ehemaligen Ostländern sind aber nicht nur volkswirtschaftlich, sondern vor allem auch gesundheitspolitisch bedenklich. Ich möchte diesbezüglich besonders auf eine Studie der Grazer Universitätsklinik hinweisen, in der festgestellt wurde, daß bei 86 Prozent der Patienten mit Billigkronen zum Teil schwere Schäden im Bereich des Zahnfleisches und des Kieferknochens aufgetreten sind, und eine niederösterreichische Studie zeigt, daß der Zahntourismus im Durchschnitt zirka 25 000 bis 30 000 S Nachbehandlungskosten pro Patient verursacht. – Nicht zuletzt aus volkswirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Gründen treten wir daher dafür ein, daß dieses Gesetz geändert wird und in Ambulatorien auch festsitzender Zahnersatz hergestellt werden kann.

Ich möchte jedoch noch folgendes hinzufügen: Die Kalkulation der Gebietskrankenkassen für die sogenannte Verblend-Metall-Keramikkrone basiert auf einer Vollkostenrechnung, bei der alle tatsächlich anfallenden Kosten Berücksichtigung finden. Darin sind nicht nur die Personal-, die Material-, die Geräte-, die Wartungs- und Reinigungskosten sowie Immobilien- und Umlagekosten für die ärztliche Leistung und Verwaltung beinhaltet, sondern ist auch noch ein großzügiger kalkulatorischer Spielraum von 20 Prozent für Rüstzeiten und sonstige Kosten eingebaut.

Dies bedeutet also das Ende einer Mär, die in manchen Zeitungsberichten und auch Aussagen der Ärztekammer immer wieder vorgebracht wurde. So behauptete die Ärztekammer vor zwei Tagen, daß die Kassenambulatorien Kronen unter dem Richtpreis anböten, den Rest dürfe die Allgemeinheit zuschießen! – Das ist unrichtig, und ich kann Ihnen das auch beweisen.

Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse hat ein sehr renommiertes Institut, nämlich die Kanzlei Leitner & Leitner, Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberater, damit beauftragt, diese Kostenrechnung zu überprüfen. Diese kommt in ihrem Bericht zum Schluß, daß die Zahnambulatorien der Oberösterreichischen Gebietskrankenkassen im Jahre 1996 ein positives Ergebnis in der Höhe von 4,5 Millionen Schilling erwirtschafteten, und bei den Kronen – hören Sie genau zu! – kommt Leitner & Leitner ebenfalls auf einen durchschnittlichen, kostendeckenden Preis von 5 472 S. Daher ist ein Preis von 5 500 S wohl in Ordnung!

Abschließend noch ein paar Worte zum Kollegen Kier, der von einer falschen Interessenpolitik gesprochen hat. Er kennt wahrscheinlich die Meinung der Öffentlichkeit nicht, denn allein in Oberösterreich haben 123 000 Menschen spontan unterschrieben, daß sie für die sofortige Herstellung von festsitzendem Zahnersatz in den Ambulatorien eintreten!

Und zu guter Letzt kann ich Ihnen noch mitteilen, daß in Oberösterreich zehn freie Zahnarztstellen deshalb nicht besetzt werden können, weil sich für diese Stellen beziehungsweise für


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite