Abgeordneter Mag. Herbert Haupt
(fortsetzend): Punkt drei?! (Präsident Dr. Fischer: Zumindest?) Kostendeckende Verrechnung!Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Haupt! Ich möchte es nur klarstellen: In dem mir vorliegenden Text heißt es in Punkt vier: "Zahnambulatorien müssen unter diesen Voraussetzungen in den nächsten drei Jahren zumindest kostendeckend ..." Sie haben nur ... (Abg. Mag. Haupt: Zumindest! Ja!) Ist "zumindest" richtig? (Abg. Mag. Haupt: Ja!) Gut. – Ich bitte fortzusetzen.
Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (fortsetzend): Ich möchte also nunmehr fortsetzen. Worum geht es uns? – Uns geht es erstens um einen fairen Wettbewerb, zweitens um Chancengleichheit sowohl für Ambulatorien als auch für niedergelassene Ärzte, zum dritten um die Sicherheit für alle Pflichtversicherten in der Sozialversicherung, daß es zu keinen Transferzahlungen innerhalb des Bereiches der Ambulatorien kommt, die ja nicht für alle Patienten nutzbar sind, und zum vierten um die Einführung einer Beratungstätigkeit durch die Sozialversicherung, die wir schon seit Jahren vermissen. – Kollege Koppler! Sie werden mir als mein Nachredner an diesem Rednerpult sicher darin recht geben, daß viele Patienten, die sich Angebote für festsitzenden Zahnersatz oder teure Prothesen einholen, eigentlich überfordert sind, diese Angebote auch zu beurteilen.
Ich glaube, daß es für mich als Pflichtversicherten eine Leistung wäre, die eigentlich meine Versicherung anbieten sollte, nämlich mich zu beraten, mich im Sinne des Konsumentenschutzes auf die angegebene breite Palette bei festsitzendem Zahnersatz aufmerksam zu machen! Frau Kollegin Gredler hat gerade von den 14 verschiedenen Varianten gesprochen, die sie anbietet. Es gibt darüber hinaus auch noch weitere kleinere Spielformen dieser Varianten, die unter Umständen erhebliche Mehr- oder Wenigerkosten bedeuten und die teilweise aus kosmetischen Gründen, teilweise aufgrund der Metallegierungen sehr schwer zu beurteilen sind. In dieser Frage wünsche ich mir eine sachkompetente Beratung und damit auch einen Hinweis für den Patienten, wie er kostenbewußt agieren und das Angebot in entsprechender Form besser nutzen kann.
Weiters wünsche ich mir auch, daß die Not- und Wochenenddienste endlich nicht nur ausschließlich von den niedergelassenen Ärzten, sondern auch von den Ambulatorien wahrgenommen werden können, weil es, wenn in einem ganzen Bundesland nur zwei Zahnärzte zur Verfügung stehen, gerade für Behinderte oft sehr schwer ist, die entsprechenden Möglichkeiten wahrzunehmen, sobald sie in ihrem Umfeld nicht vorhanden sind.
Für den gesamten Problembereich der Kassenstellen gibt es meines Erachtens auch zwei Varianten. Kollege Dietachmayr hat gemeint, daß es in Oberösterreich für 30 ausgeschriebene Dienstposten keine Bewerbungen gebe. (Abg. Dietachmayr: Zehn!) Bei uns in Kärnten verhält es sich umgekehrt. Es liegt von 58 Gemeinden der Wunsch nach einer Facharztstelle vor, davon 30 für Zahnbehandler! Für keine gibt es eine Genehmigung durch die Kärntner Gebietskrankenkasse. Man sieht also, daß es von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedliche und teilweise sehr restriktive Positionen gibt.
Ich möchte auch die Zahl der Zahnbehandler etwas relativieren. In den nächsten zwei Jahren werden etwa 1 400 neue Zahnbehandler den österreichischen Markt betreten, und es ist mir daher auch verständlich, daß die Standesvertretung der Ärzte das heute schon im Vorfeld thematisiert. Die Ärztekammerwahlen in Kärnten haben es deutlich bewiesen, daß jene Absolventen, die erst jetzt ihre zahnärztliche Ausbildung machen, sich sehr wohl darüber Gedanken machen, wo sie unterkommen können, welche Chancen sie für eine teure Ausbildung, die der Steuerzahler mit immerhin 120 000 S pro Semester finanziert hat, auf dem Markt haben und ob sie in Zukunft noch eine Praxis erhalten werden.
Ich halte auch jenen Fixkostenbeitrag, der, wie von Kollegen Pumberger bereits erwähnt, heute nur für die Zahnklammern bezahlt wird, eigentlich für eine Selbstverständlichkeit. Medizinisch ist es unumstritten, daß der festsitzende Zahnersatz heute Standard ist, keine Kosmetik und kein Luxus. Daher sollte das, was wir als letztes formuliert haben, nämlich daß "Zahnbehandlung und Zahnersatz nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft" zur Pflichtleistung wird,