Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 203

gen wird. Denn dann wären natürlich die Länder und die Gemeinden die Geschädigten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

22.19

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Nußbaumer, Sie wissen ganz genau, daß Österreich gegenüber der Europäischen Union eine Verpflichtung im Sinne der Haushaltsdisziplin und auch im Sinne der Haushaltsverschuldung eingegangen ist. Nachdem Brüssel nicht danach sucht, wo im Hause Österreich die Defizite liegen, ist es nur logisch, daß auch Österreich für sich selbst Disziplinen im Sinne der Haushaltsordnung festlegt.

Und das beinhaltet der vorliegende Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, der das Haushaltsziel des Bundes, der Länder und der Gemeinden grundsätzlich regelt. (Abg. Ing. Nußbaumer: Aber das ist nicht im Rahmen der Verfassung geschehen!) Die vorliegende Regierungsvorlage regelt die Haushaltsdisziplin der einzelnen Gebietskörperschaften und gegenüber den anderen, die gegenseitige Informationspflicht über den Haushaltsverlauf, die mittelfristige Ausrichtung der Haushalte und die Erstellung der Stabilitätsprogramme, insbesondere aber auch die Aufteilung der Defizitquoten und allfälliger Sanktionslasten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. (Abg. Ing. Nußbaumer: Darum geht es jetzt nicht! Es geht um die Verfassungswidrigkeit!)

Dieser Stabilitätspakt ist die logische Konsequenz des Konsultationsmechanismus, der damit erst in Kraft treten kann. Mit dieser Vereinbarung, Herr Kollege Nußbaumer, wird ein insbesondere für Länder und Gemeinden europaweit einmaliges Vorhaben umgesetzt, daß nämlich in wesentlichen Finanzfragen dem Grunde nach partnerschaftlich im Sinne von Konsultation, von Information und von gemeinsamem Gestalten vorgegangen wird.

Für die einzelnen Ebenen der Gebietskörperschaften bedeuten die Vereinbarungen im konkreten, daß natürlich eine strenge Haushaltsdisziplin erforderlich sein wird, denn eine Überschreitung der Maastricht-Defizitgrenzen, die 2,7 Prozent beim Bund und 0,3 Prozent bei den Ländern und Gemeinden betragen, ist unter Umständen natürlich mit Sanktionen verbunden. Im Bereich der Länder wurde das maximale Defizit von 0,3 Prozent wiederum nach Quoten aufgeteilt, die sich an der Bevölkerungszahl und an den besonderen Erfordernissen orientieren.

Um den sich im Zeitlauf ständig ändernden regionalen Erfordernissen besser Rechnung tragen zu können, wurde auch eine budgetäre Manövriermasse von jeweils 10 Prozent der jeweiligen Landes- beziehungsweise Gemeindequoten geschaffen, sodaß Reservemittel zur Verfügung stehen. (Abg. Ing. Nußbaumer: All das ist nachzulesen! Das ist nicht das Problem!)

Herr Kollege Nußbaumer! Ich habe Ihnen auch zugehört, also hören Sie mir jetzt bitte auch einmal zu! Wichtig ist, daß in Hinkunft Koordinierungskomitees auf Bundes- und auf Landesebene tätig werden, die für die Budgeterstellung und für die Haushaltsführung verantwortlich sind und einander gegenseitig informieren. Es gibt ein Bundeskoordinationskomitee, in welchem Bund, Länder, Städtebund und Gemeindebund vertreten sind, es gibt ein Landeskoordinierungskomitee, in welchem wiederum die Landesfinanz- und Gemeindereferenten und der Gemeindebund und natürlich auch der Österreichische Städtebund vertreten sind. (Abg. Ing. Nußbaumer: Was ist eine Manövriermasse? Erklären Sie mir bitte, was das ist!)

Herr Kollege Nußbaumer! Wenn der Bund gegenüber der Europäischen Union eine Verpflichtung im Sinne sparsamer Haushaltsführung eingeht, dann ist es notwendig, wesentlich und logisch, daß innerhalb Österreichs entsprechende Spielregeln aufgestellt werden. (Abg. Ing. Nußbaumer: Das ist aber nicht das Problem! – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Daher bitte ich Sie alle, geschätzte Kolleginnen und Kollegen – von den Kollegen von der Freiheitlichen Partei kann ich das aber wahrscheinlich nicht erwarten –, daß Sie diesem Stabilitätspakt auch zustimmen, damit der Konsultationsmechanismus in Kraft treten kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Nußbaumer: Erklären Sie mir Ihr Verständnis davon!)

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