Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 204

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte.

22.25

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Merkwürdigerweise ist der Herr Staatssekretär offenbar in wichtigen Regierungskonferenzen verhaftet. Aber es geht ohnehin nicht um wirklich viel, es geht nur um den Finanzausgleich und entsprechende Änderungen, die für sich genommen wohl irgendwo einen Sinn haben werden. Ich meine allerdings, daß sich diese Vorlage deutlich verbessern ließe, wenn man den Zusatzantrag der liberalen Fraktion annehmen würde, der lautet:

Zusatzantrag

der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und PartnerInnen, mit dem die Regierungsvorlage (1480 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichgesetz 1997 geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (1536 der Beilagen), geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierungsvorlage (1480 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (1536 der Beilagen), wird wie folgt geändert:

Nach Z. 12 wird die neue Z. 13 angefügt:

‘13. § 24 lautet:

Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des 31. 12. 1999 außer Kraft.’"

*****

Dieser schlanke Zusatzantrag hat einen tieferen Sinn, und dieser wird Ihnen wahrscheinlich nicht verborgen geblieben sein, falls Sie die Vorlage schon gelesen haben. Es geht darum, daß es, wenn ernsthaft eine Steuerreform in Angriff genommen wird – wie bescheiden sie aus unserer Sicht auch ausfallen möge, aus der Sicht des Finanzministeriums wird sie vielleicht ohnehin großartig sein, wir versprechen uns aber nicht viel davon –, notwendig und wichtig sein wird, daß die Effekte der Steuerreform in Neuverhandlungen zu einem Finanzausgleich einfließen, weil das Finanzausgleichsgefüge wesentlich davon abhängig ist, welche Ertragsteuern wo, wie und in welcher Höhe eingehoben werden.

Der Herr Finanzminister hat anläßlich einer Diskussion einmal erwähnt, um zu begründen, warum man keine Reform machen will, daß er die Reform nicht machen kann, weil sonst die Reform vor Auslaufen des Finanzausgleichs kommt. Das ist ein Argument, das man ernst nehmen muß! Wir waren der Meinung, daß die Reform bald kommen soll und daher der Finanzausgleich einfach früher beendet werden können soll. Diesen Gefallen erweisen wir ihm, nur fürchte ich, daß die Koalitionsparteien nicht in der Lage sein werden, diesen Gefallen als solchen zu erkennen, und daher werden sie unseren Zusatzantrag wahrscheinlich ablehnen. Damit, daß sie diesem Antrag nicht zustimmen, werden sie aber beweisen, daß ihnen weder an einer echten Steuerreform noch an einer soliden Neuordnung der finanziellen Verhältnisse zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gelegen ist. Daher werden Sie verstehen, daß ich aus diesem und auch aus anderen, wohlerwogenen Gründen Ihrer Vorlage, mit der der Finanzausgleich geändert wird, nicht zustimmen kann.

Und ich kann auch der Regierungsvorlage betreffend die Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Koordination der Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden nicht zustimmen. Warum stimmen wir nicht zu? – Sie wissen, daß wir schon seinerzeit, als die Grundlagen dafür geschaffen wurden, schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken hatten. Und wir sind nur konsequent, wenn wir einer Vorlage, die auf einer Regelung basiert, die nach unserer Auffassung verfassungsrechtlich hochgradig bedenklich ist, jetzt auch nicht zustimmen.


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